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Die Teil­nahme an dem Gewinn­spiel richtet sich nach fol­genden all­ge­meinen Teil­nah­me­be­din­gungen.

All­ge­meines

Aus­lo­bung und Ver­an­stalter: Die 11FREUNDE Verlag GmbH & Co. KG ist als tech­ni­scher Ver­an­stalter ledig­lich für die Abwick­lung des Gewinn­spiels ver­ant­wort­lich („tech­ni­scher Ver­an­stalter“). Oatly („Sponsor“) ist allei­niger Aus­lo­bender des Gewinns im Sinne von § 657 BGB. der tech­ni­sche Ver­an­stalter wird durch das Gewinn­spiel nicht zu einer eigenen Leis­tung gegen­über dem Gewinner ver­pflichtet.

Teil­nahme: Teil­nehmen kann, wer über 18 Jahre alt ist und in Deutsch­land wohnt.

Aus­ge­nommen von der Teil­nahme sind Mit­ar­beiter des Spon­sors, des tech­ni­schen Ver­an­stal­ters und der betei­ligten Unter­nehmen sowie deren jewei­lige Ange­hö­rige.

Jeder Teil­nehmer kann nur einmal teil­nehmen und nur einmal gewinnen.

Ein­sen­de­schluss: Die Teil­nahme ist aus­schließ­lich in der Zeit vom 14.09.2022 bis ein­schließ­lich 05.10.2022, 23:59 Uhr mög­lich.

Eigen­hän­dige Teil­nahme, Abbruch des Gewinn­spiels. Teil­nehmen kann nur, wer die E‑Mail an gewinnspiel@​11freunde.​de eigen­ständig aus­füllt und absendet. Aus­drück­lich aus­ge­schlossen sind Ein­sen­dungen, die beauf­tragte Dienst­leister wie etwa Gewinn­spiel-Ser­vices für ihre Kunden/​Mitglieder vor­nehmen. Der tech­ni­sche Ver­an­stalter behält sich vor, Teil­nehmer vom Gewinn­spiel aus­zu­schließen bei Ver­stoß gegen die Teil­nah­me­be­din­gungen oder bei Ver­su­chen, den Ablauf des Gewinn­spiels unzu­lässig zu beein­flussen, bei­spiels­weise durch Ein­schal­tung von Stroh­leuten. Das Gewinn­spiel kann aus wich­tigem Grund beendet oder unter­bro­chen werden.

Gewinn: Die Gewinner erhalten die Teil­nahme an einem Koch­kurs mit Anton Schmaus, am 20.10.2020 in Berlin.

An- und Abreise zu der Ver­an­stal­tung hat der Gewinner selbst zu tragen. Glei­ches gilt für sämt­liche Kosten, welche auf der Reise/​Veranstaltung ent­stehen (Minibar, Telefon etc.).

Gewinne werden nicht bar aus­ge­zahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der prä­sen­tierten Aus­füh­rung lie­ferbar ist. Der Gewinner erhält dann einen gleich­wer­tigen Ersatz.

Gewinn­ermitt­lung: Eine Jury aus 11FREUNDE und Oatly kürt unter allen gül­tigen Ein­sen­dungen die Gewinner.

Gewinn-Benach­rich­ti­gung, Rück­mel­de­frist, Ver­fall des Gewinns. Der Gewinner wird unter der im Teil­nahme-For­mular ein­ge­ge­benen E‑Mail-Adresse benach­rich­tigt. Teilt ein Gewinner nicht inner­halb einer Frist von fünf Tagen nach Absenden der Gewinn-Benach­rich­ti­gung eine gül­tige Post-Zustell­adresse von sich mit oder wird ein ver­sandter Gewinn von der Post zurück­ge­sandt, z.B. wegen falscher/​unvollständiger Anschrift oder Nicht­ab­ho­lung, ist der tech­ni­sche Ver­an­stalter berech­tigt, einen anderen Gewinner zu ziehen; der Gewinn­an­spruch ver­fällt inso­weit.

Zuwen­dung des Gewinns, Ein­schal­tung Dritter. Der Gewinn wird dem Gewinner vom Sponsor zur Ver­fü­gung gestellt. Der Sponsor ist zur Ein­schal­tung von Dritten berech­tigt.

Haf­tungs­be­gren­zung.

Ansprüche wegen mög­li­cher Sach- und/​oder Rechts­mängel an den Gewinnen sind aus­schließ­lich dem Sponsor gegen­über gel­tend zu machen. Die Haf­tung des Spon­sors und der von ihm für die Durch­füh­rung des Gewinn­spiels sowie Aus­kehr und Erbrin­gung des Gewinns ein­ge­schal­teten Per­sonen ist begrenzt auf die Fälle, in denen wesent­liche Ver­trags­pflichten ver­letzt wurden, auf deren Erfül­lung der Teil­nehmer in beson­derem Maße ver­trauen durfte (sog. Kar­di­nal­pflichten). Der Umfang der Haf­tung ist dabei auf den ver­trags­ty­pi­schen vor­her­seh­baren Schaden beschränkt. Der Haf­tungs­aus­schluss gilt nicht bei vor­sätz­li­chem, grob fahr­läs­sigem oder arg­lis­tigem Ver­halten, ebenso nicht bei Ver­let­zung von Per­sonen, Garan­tien oder bei Ansprü­chen nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz.

Sons­tiges. Der Rechtsweg ist aus­ge­schlossen. Es gilt deut­sches Recht.

1.2 Nut­zung von Auf­nahmen im Rahmen des Koch­kurses

Wäh­rend des Talks und des Koch­kurses können Sponsor und 11FREUNDE-Redak­tion Auf­nahmen in Foto, Video und/​oder Ton anfer­tigen, auf denen auch der Teil­nehmer zu sehen sein wird. Mit seiner Teil­nahme räumt der Teil­nehmer der 11FREUNDE-Redak­tion das nicht-exklu­sive Recht ein, diese Auf­nahmen im Magazin 11FREUNDE und den zu 11FREUNDE gehö­rigen digi­talen Medien (s.u.) unent­gelt­lich sowie zeit­lich und räum­lich unbe­schränkt im Rahmen von Nach­be­richten über das Gewinn­spiel zu ver­öf­fent­li­chen, auch unter Nen­nung des Ver­an­stal­ters sowie von Name und Alter des Teil­neh­mers. Zu den digi­talen Medien von 11FREUNDE gehören neben ePa­pern und Apps mit dem 11FREUNDE-Logo auch das Portal 11freunde​.de sowie die 11FREUNDE-Accounts in sog. Sozialen Netz­werken wie etwa Insta­gram, Face­book und Twitter. Der Teil­nehmer wird auf Wunsch der Redak­tion von 11freunde​.de eine ent­spre­chende schrift­liche Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung zu den genannten Nut­zungs­rechten erteilen.

Dar­über hinaus räumt jeder Gewinner dem Sponsor das Recht ein, die Auf­nahmen unent­gelt­lich, zeit­lich und räum­lich unbe­grenzt zu nutzen.