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Christof Wie­sche­mann, Hof­fen­heims Eren Der­diyok ver­sucht am heu­tigen Nach­mittag, seine Teil­nahme am Bun­des­liga-Trai­ning der TSG ein­zu­klagen. Wie schätzen Sie als Experte für Sport­recht die Situa­tion ein?
Das ist schwierig zu beur­teilen, die Details sind einem Außen­ste­henden ja ver­borgen. Wir hatten so eine Situa­tion vor ewigen Jahren (Saison 1999/2000, d. Red.) mal beim VfL Bochum mit dem ehe­ma­ligen Strümer Achim Weber. Der hatte wie Eren Der­diyok einen Antrag auf einst­wei­lige Ver­fü­gung gestellt – und gewonnen.

Hof­fen­heim sieht Der­dioyks Klage aller­dings gelassen ent­gegen.
Das Beson­dere in Hof­fen­heim: Es han­delt sich nicht um eine klas­si­sche“ Ver­ban­nung zu den Ama­teuren, wie es so häufig vor­kommt in den Bun­des­ligen, son­dern um die Grün­dung einer zweiten Trai­nings­gruppe. Der mar­kante Unter­schied liegt in der Qua­lität des Kaders, der da trai­niert. Es sind unter anderem ehe­ma­lige Natio­nal­spieler (Edson Bra­af­heid, Tim Wiese, Tobias Weis, Eren Der­dyiok, d. Red.) dabei. Dar­über hinaus kann man im Betreu­er­stab und an der Ver­sor­gung dieser Mann­schaft fast iden­ti­sche Ver­hält­nisse wie im Bun­des­liga-Kader fest­stellen. Als ich das mit­be­kommen habe, war mein erster Gedanke: Da ist jemand, der sich gute Gedanken gemacht hat, wie man mit diesem heiklen Thema umgeht.“

Wir haben ver­ant­wor­tungs­voll best­mög­liche Bedin­gungen geschaffen“, sagt TSG-Sport­chef Alex­ander Rosen. Zurecht?
Was der Arbeit­geber nicht machen darf, ist ohne sach­li­chen Grund repressiv auf die Spieler ein­zu­wirken. Sollte Der­diyok das behaupten, kann sich das Blatt wenden. Wenn es aber aus­schließ­lich um die Trai­nings­qua­lität geht, sehe ich das für Hof­fen­heim recht positiv.

Der laut Ver­trag vor­ge­schrie­bene ord­nungs­ge­mäße Trai­nings­be­trieb“ scheint also gewähr­leistet zu sein. Eren Der­diyok und sein Berater behaupten das Gegen­teil.
Unab­hängig von der kon­kreten Gestal­tung des Arbeits­ver­trages muss man sehen, wo die Leis­tungs­pflichten der Ver­trags­par­teien liegen. Bestes Bei­spiel: Ein Spieler führt einen Lebens­stil, der seiner sport­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit zuwi­der­läuft. Er bekommt also eine Abmah­nung und Ver­trags­strafen. Denn die Ver­eine ver­langen zu Recht, dass der Spieler jeder­zeit auf der Höhe seiner Leis­tungs­fä­hig­keit ist.

Was darf der Spieler wie­derum vom Verein erwarten?
Der Verein muss alles geben, damit der Spieler seine spiel­tech­ni­schen Fähig­keiten erhalten kann. Und das gewährt man mit einem qua­li­fi­zierten Trai­nings­be­trieb. Das ist zwar aus der Distanz schwer ein­zu­schätzen, aber rein vom Gefühl her sind die Trai­nings­be­din­gungen bei Hof­fen­heim gut orga­ni­siert.

Der­diyok Klage hat dem­zu­folge also geringe Erfolgs­aus­sichten?
Es gibt keinen klag­baren Anspruch eines Spie­lers auf Kad­er­zu­ge­hö­rig­keit oder gar Ein­satz­zeit. Unter der Prä­misse eines sport­lich qua­li­fi­zierten Trai­nings­be­triebes, von dem ich im Falle Hof­fen­heims aus­gehe, muss man sich fragen: Was hat das für einen Sinn?

Was ver­muten Sie?
Da geht es sehr wahr­schein­lich darum, das Gesicht zu wahren.