1.

Vor­neweg müssen wir mit einem Mythos auf­räumen. Dieter Hecking heißt eigent­lich gar nicht so. Bezie­hungs­weise ist das nur die halbe Wahr­heit. Oder eben der halbe Vor­name. In voller Pracht lautet der näm­lich: Dieter-Klaus. Dieter-Klaus aus Cas­trop-Rauxel. Dat klingt, woll?

2.

Heckings Frau, das passt wie­derum weniger nach Cas­trop-Rauxel, ist Yoga-Leh­rerin. Zu Beginn machte er auch manchmal mit. Jetzt stellen wir uns alle mal vor, wie ein lang­haa­riger Dieter Hecking in Yoga­pants und Batik-Shirt ein Aschram betritt. Aller­dings, so sagte er im Inter­view mit der Zeit, habe er schnell fest­stellen müssen, dass er sich nicht allzu gerne kor­ri­gieren lasse. Grum­melte also ver­mut­lich Sätze wie Mein Yoga heißt Bier“ in den nicht­vor­han­denen Bart, wäh­rend seine Frau ihn bei der Hüfte griff, um ihn in den kor­rekt aus­ge­führten her­ab­schau­enden Hund zu zwingen. Schade eigent­lich.

3.

Bevor Hecking seinen ersten Pro­fi­ver­trag unter­schrieb – übri­gens eben­falls bei Borussia Mön­chen­glad­bach – war er drei Jahre lang Poli­zist, zuletzt als Poli­zei­meister. Hecking in Uni­form, die Vor­stel­lung ver­langt deut­lich weniger Gehirn­akro­batik. Vom ehe­ma­ligen Beruf hat er sich seine Lei­den­schaft für Krimis erhalten. Der schlei­chende Abschied in Glad­bach gleicht hin­gegen eher einem Melo­dram.

4.

Apropos Abschied: Die Ent­schei­dung über sel­bigen lag in der Ver­gan­gen­heit meis­tens bei Hecking selbst. Bei vier seiner bis­lang sieben Trai­ner­sta­tionen (SC Verl, VfB Lübeck, Ale­mannia Aachen, Han­nover 96, 1. FC Nürn­berg, VfL Wolfs­burg und eben Borussia Mön­chen­glad­bach – in dieser Rei­hen­folge) nahm Hecking frei­willig seinen Hut. Eigent­lich machte erst in Wolfs­burg zum ersten Mal nicht er selbst Schluss, denn die Beur­lau­bung in Verl folgte erst auf Heckings Ankün­di­gung, den Verein ver­lassen zu wollen.

5.

In Wolfs­burg hatte Hecking seinen Ver­trag im ver­gan­genen November erst um ein Jahr bis 2020 ver­län­gert. Die langen Lauf­zeiten brauche er nicht mehr. Und er wolle auch bei einem Drei­jah­res­ver­trag nicht auf eine mög­liche Abfin­dung schielen“. Klingt erstmal fair. Bis sich jetzt her­aus­stellte: Muss er auch gar nicht.