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Herr Dr. Wiencke, zu Beginn zwei Fragen, die sich die Otto­nor­mal­ma­lo­cher von 11Freunde stellen. Wieso dürfen Fuß­ball­profis nicht dann Urlaub machen, wann sie es wollen? 

Als Arbeit­geber kann ich einem Urlaubs­an­trag drin­gende betrieb­liche Gründe ent­ge­gen­halten. Und das wäre im Sport natür­lich der Spieltag. Und zuge­geben: ihre Arbeits­leis­tung ist ja immer nur punk­tuell gefor­dert, also müssen sie ihren Urlaub auf die freien Tage bzw. die spiel­freie Zeit legen. 

Was ist mit dem Über­stun­den­aus­gleich? Bei Aus­wärts­fahrten ist ja jeder Profi für den Arbeit­geber unter­wegs. 
Dazu gibt es tat­säch­lich eine eigene Dis­ser­ta­tion. Nach meiner Ansicht kann es keinen Über­stun­den­aus­gleich nach dem Arbeits­zeit­ge­setz geben, weil Spieler nur selten nine-to-five auf dem Klub­ge­lände stehen und oft auch trai­nings­freie Tage genießen. Und eine Ver­gü­tung der Über­stunden ist auf­grund der hohen Ein­kommen nicht mög­lich. Aber tat­säch­lich hat Karl-Heinz Pflipsen einst ein Urlaubs­ent­gelt ein­ge­klagt. 

Nun aber ernst­haft, Guil­lermo Varela wurde vor dem DFB-Pokal­fi­nale von Ein­tracht Frank­furt sus­pen­diert – weil er sich täto­wieren ließ. Ist das arbeits­recht­lich über­haupt mög­lich?
Pro­fi­fuß­baller sind Arbeit­nehmer und haben die glei­chen Rechten und Pflichten. Allein, der Beschäf­ti­gungs­an­spruch ist anders: Fuß­baller haben kein Anrecht auf einen Spiel­ein­satz. Nur der Trai­nings­be­trieb muss sicher­ge­stellt werden. Des­halb kann jeder Verein jeden Spieler nicht auf­stellen. Inter­es­santer ist es, dass Varela sagte, dass sich auch seine Kol­legen täto­wieren ließen. Sollte das so sein, dann wäre er mög­li­cher­weise nicht gleich­be­rech­tigt behan­delt worden. 

Hätte der Verein nicht ein­fach behaupten können, dass sich Varela ein beson­ders häss­li­ches Tatttoo hat ste­chen lassen. Um ihn dafür zu sus­pen­dieren? 
(lacht) Das wäre wohl nur recht­lich rele­vant, wenn ein Haken­kreuz oder ein anderes ver­fas­sungs­feind­li­ches Symbol oder das Tattoo als Belei­di­gung zu sehen gewesen wäre. Alles andere ist eine reine Geschmacks­frage. 

Frank­furts Trainer Nico Kovac hatte in der ver­gan­genen Saison behauptet, dass der Ein­satz von Schmerz­mit­teln zum Usus eines Fuß­ball­profis gehöre. Darf ein Profi die Ein­nahme von Schmerz­mit­teln eigent­lich ver­wei­gern, wenn er dar­aufhin aus­fallen würde? 
Herr Kovac meinte meines Wis­sens nach zwar nur die pro­phy­lak­ti­schen Ibu­profen­tropfen oder ‑tabletten vor dem Trai­ning, aber zumin­dest sprach­lich würde ich das als Fitspritzen“ sehen. Für diese Medi­ka­mente sind das Anti-Doping-Gesetz oder Regu­la­rien der Ver­bände nicht anwendbar. Es stellt sich also die Frage: Han­delt der Spieler nach Anord­nung des Ver­eins, nimmt der Spieler die Tabletten mit Wissen oder sogar ohne Wissen des Ver­eins? 

Was sind die Folgen? 
Die Ein­nahme von Medi­ka­menten ist immer ein Ein­griff in die kör­per­liche Unver­sehrt­heit. Des­halb darf kein Arbeit­geber, auch kein Fuß­ball­verein, die Ein­nahme ver­bind­lich anordnen, um anschlie­ßend die Sport­leis­tung abzu­rufen. Und wenn ein Spieler die Ein­nahme ver­wei­gert, darf er ihn nicht sank­tio­nieren. 

Ist das rea­lis­tisch?
Naja, fak­tisch will jeder Fuß­ball­profi seinen Stamm­platz behalten. Bas­tian Schwein­steiger hat sich wäh­rend der Welt­meis­ter­schaft so lange das Knie fitspritzen lassen, dass er danach drei Monate aus­ge­fallen ist. Das sind aber meines Wis­sens keine Wei­sungen des Ver­eins oder, wie hier, des DFB gewesen. 

Hat der Verein nicht trotzdem eine Für­sor­ge­pflicht?
Genau das ist meine Mei­nung! Jeder Arbeit­geber hat eine Für­sor­ge­pflicht – und die ist im Sport sogar beson­ders stark. Ich finde, dass jeder Verein aktiv darauf hin­wirken muss, dass die Spieler sich nicht fitspritzen lassen. Wenn sich der Spieler auf­grund des anhal­tenden, vom Verein gebil­ligten, Fitsprit­zens dau­er­haft ver­letzt oder sogar zum Sport­in­va­liden wird, dann hat der Verein ein Haf­tungs­ri­siko. 

Die Ver­eine würden also zur Kasse gebeten.
Leider ist dieser The­men­kom­plex juris­tisch bisher kaum ange­spro­chen und unter­sucht worden. Obwohl der Verein, wenn sein Spieler zum Bei­spiel auf­grund der Ver­let­zung keinen neuen Verein finden würde, eigent­lich für den Schaden haften müsste. 

Ist das schon einmal pas­siert? 
In dieser Form nicht. Bei Ivan Klasnic, der so etwas in ähn­li­cher Weise durch­lebt hat, sollen nach dem erst­in­stanz­li­chen Urteil des Land­ge­richts Bremen zumin­dest die Ärzte für einen Behand­lungs­fehler haften. 

Was aber geschieht mit Spie­lern, die sich par­tout nicht fitspritzen lassen wollen? 
Das Pro­blem ist, dass ein Verein den ein­zelnen Profi eben nicht ein­setzen muss. Ein Spieler kann sich immer nur die Teil­nahme am Trai­ning erstreiten. 

Ist dieses Dilemma irgendwie lösbar? 
Unter wel­chen Kri­te­rien sollten denn Ein­sätze garan­tiert werden? Felix Magath hätte jeden­falls große Pro­bleme bekommen, wenn er jedem Spieler seiner 30er-Kader auch immer Spiel­mi­nuten hätte zusi­chern müssen. Das sind eben die Beson­der­heiten des Sports. 

Trotzdem: müssten die Klubs nicht viel mehr für ihre Profis sorgen?
Defi­nitiv. So richtig hoch­ge­kocht ist die The­matik mit dem Suizid von Robert Enke. Aber gerade heute sind die Fuß­baller einem größer wer­denden Druck aus­ge­setzt. Zum Bei­spiel in der Digi­ta­li­sie­rung: eine fal­sche Bewe­gung, ein lus­tiges Foto und etwas Pho­to­shop und der Spieler geht viral. Meines Erach­tens müssten die Ver­eine dafür psy­cho­lo­gi­sche Betreu­ungen vor­halten, gerade auch für min­der­jäh­rige, beson­ders schutz­be­dürf­tige Spieler. 

Ohne Zweifel, aber um zur letzten Frage der 11Freunde-Beleg­schaft zu kommen: wie sieht es eigent­lich mit dem Vater­schafts­ur­laub in der Bun­des­liga aus? 
(lacht) Diese Frage habe ich mir tat­säch­lich noch nie gestellt. Unter Berück­sich­ti­gung der gesetz­lich vor­ge­se­henen Ankün­di­gungs­fristen könnte grund­sätz­lich auch ein Bun­des­li­ga­profi Eltern­zeit nehmen. In der Kon­se­quenz muss er aber damit ein­ver­standen sein, mona­te­lang nicht zu spielen – und wei­test­ge­hend auf seine Ein­künfte zu ver­zichten, da das Eltern­geld bei € 1.800 gede­ckelt ist.