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Seite 2: „Jeder Verein muss darauf hinwirken, dass die Spieler sich nicht fitspritzen“

Hat der Verein nicht trotzdem eine Für­sor­ge­pflicht?
Genau das ist meine Mei­nung! Jeder Arbeit­geber hat eine Für­sor­ge­pflicht – und die ist im Sport sogar beson­ders stark. Ich finde, dass jeder Verein aktiv darauf hin­wirken muss, dass die Spieler sich nicht fitspritzen lassen. Wenn sich der Spieler auf­grund des anhal­tenden, vom Verein gebil­ligten, Fitsprit­zens dau­er­haft ver­letzt oder sogar zum Sport­in­va­liden wird, dann hat der Verein ein Haf­tungs­ri­siko. 

Die Ver­eine würden also zur Kasse gebeten.
Leider ist dieser The­men­kom­plex juris­tisch bisher kaum ange­spro­chen und unter­sucht worden. Obwohl der Verein, wenn sein Spieler zum Bei­spiel auf­grund der Ver­let­zung keinen neuen Verein finden würde, eigent­lich für den Schaden haften müsste. 

Ist das schon einmal pas­siert? 
In dieser Form nicht. Bei Ivan Klasnic, der so etwas in ähn­li­cher Weise durch­lebt hat, sollen nach dem erst­in­stanz­li­chen Urteil des Land­ge­richts Bremen zumin­dest die Ärzte für einen Behand­lungs­fehler haften. 

Was aber geschieht mit Spie­lern, die sich par­tout nicht fitspritzen lassen wollen? 
Das Pro­blem ist, dass ein Verein den ein­zelnen Profi eben nicht ein­setzen muss. Ein Spieler kann sich immer nur die Teil­nahme am Trai­ning erstreiten. 

Ist dieses Dilemma irgendwie lösbar? 
Unter wel­chen Kri­te­rien sollten denn Ein­sätze garan­tiert werden? Felix Magath hätte jeden­falls große Pro­bleme bekommen, wenn er jedem Spieler seiner 30er-Kader auch immer Spiel­mi­nuten hätte zusi­chern müssen. Das sind eben die Beson­der­heiten des Sports. 

Trotzdem: müssten die Klubs nicht viel mehr für ihre Profis sorgen?
Defi­nitiv. So richtig hoch­ge­kocht ist die The­matik mit dem Suizid von Robert Enke. Aber gerade heute sind die Fuß­baller einem größer wer­denden Druck aus­ge­setzt. Zum Bei­spiel in der Digi­ta­li­sie­rung: eine fal­sche Bewe­gung, ein lus­tiges Foto und etwas Pho­to­shop und der Spieler geht viral. Meines Erach­tens müssten die Ver­eine dafür psy­cho­lo­gi­sche Betreu­ungen vor­halten, gerade auch für min­der­jäh­rige, beson­ders schutz­be­dürf­tige Spieler. 

Ohne Zweifel, aber um zur letzten Frage der 11Freunde-Beleg­schaft zu kommen: wie sieht es eigent­lich mit dem Vater­schafts­ur­laub in der Bun­des­liga aus? 
(lacht) Diese Frage habe ich mir tat­säch­lich noch nie gestellt. Unter Berück­sich­ti­gung der gesetz­lich vor­ge­se­henen Ankün­di­gungs­fristen könnte grund­sätz­lich auch ein Bun­des­li­ga­profi Eltern­zeit nehmen. In der Kon­se­quenz muss er aber damit ein­ver­standen sein, mona­te­lang nicht zu spielen – und wei­test­ge­hend auf seine Ein­künfte zu ver­zichten, da das Eltern­geld bei € 1.800 gede­ckelt ist.