Im Februar hatte die UEFA Manchester City für zwei Spielzeiten aus der Champions League verbannt. Nun hat der Internationale Sportgerichtshof CAS die Sperre aufgehoben. Warum die Strafe nun deutlich milder ausfällt.
Manchester City wird auch in der kommenden Saison in der Champions League starten. Nach dem im Februar ausgesprochenen Ausschluss von zwei Champions-League-Spielzeiten gab der Internationale Sportgerichtshof CAS dem Einspruch des Klubs statt und hob die Sperre der UEFA auf. Außerdem wurde die verhängte Geldstrafe von 30 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro reduziert. So wurde Manchester City zwar nicht komplett freigesprochen, aber deutlich milder bestraft, als von der UEFA ursprünglich vorgesehen. Wie kommt dieses neue Urteil zustande?
Die Richter am CAS beschlossen nach dreitägiger Verhandlung, dass die Verantwortlichen bei Manchester City zwar gegen Artikel 56 des Financial Fair Play verstoßen hätten, da sie nicht ausreichend mit dem unabhängigen Finanzkontrollgremium CFCB der UEFA kooperiert hätten. Der Vorwurf, Manchester City habe unrechtmäßige finanzielle Zuwendungen durch seine arabischen Investoren erhalten, wurde jedoch aus dem Urteil gestrichen. Dieser Teil der Anklage konnte entweder nicht nachgewiesen werden oder ist schon verjährt.
Und nur aufgrund der Behinderungen der Ermittlungen des CFCB eine zweijährige Sperre für europäische Klubwettbewerbe auszusprechen sei unangemessen, erklärt der CAS in einer ersten Pressemitteilung. Das vollständige Urteil soll im Laufe der Woche veröffentlicht werden.
Ursprünglich hatte die UEFA Manchester City am 14. Februar für zwei Jahre aus dem Europapokal ausgeschlossen. Der Verband sprach damals von „schwerwiegenden Verstößen“ gegen das Financial Fair Play. Dokumente der Football-Leaks-Enthüllungen zeigten, wie Manchester City die Regeln der UEFA systematisch gebrochen hatte. Konkret ging es bei den Ermittlungen darum, dass Manchester City zwischen 2012 und 2016 Sponsoreneinkünfte zu hoch deklariert haben soll. Außerdem sollen vermeintliche Sponsorengelder aus Abu Dhabi statt von Unternehmen in Wirklichkeit von Klubbesitzer Mansour bin Sayed Al Nahyan gezahlt worden sein.
Die Grundregel des Financial Fair Play lautet, dass ein Verein nicht mehr Geld ausgeben soll, als er einnimmt. Demnach ist es einem Klub nur erlaubt, bis zu fünf Millionen Euro mehr auszugeben, als sie in den drei Spielzeiten zuvor eingenommen haben. Zwar kann ein höheres Defizit in Ausnahmefällen zum Beispiel durch direkte Bezahlungen des Eigentümers gedeckt werden. Allerdings ist auch das reglementiert, so dürfen Sponsorenverträge nur zu „marktüblichen Preisen“ eingerechnet werden. Einen juristisch relevanten Verstoß gegen diese Regelung sieht der CAS bei der Praxis von Manchester City nicht.
Immer wieder geraten neureiche Klubs aufgrund ihrer finanziellen Machenschaften in die Kritik. Bereits 2014 wurden Manchester City und Paris Saint-Germain zu Geldstrafen verurteilt. Außerdem durften beide Teams für eine Champions-League-Saison nur 21 statt 25 Spieler melden. Das Urteil vom Februar, das heute vom CAS aufgehoben wurde, war die erste empfindliche Strafe in Zusammenhang mit dem Financial Fair Play gegen einen europäischen Topklub.