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Seite 2: Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro

Mitt­ler­weile wurden 19 der fest­ge­nom­menen Hoo­li­gans im Schnell­ver­fahren zu Haft­strafen bis zu 16 Monaten und zu Geld­strafen von bis zu 45.000 Euro ver­ur­teilt. 13 ita­lie­ni­sche Poli­zisten und fünf Nie­der­länder wurden ver­letzt.. Es ist nicht das erste Mal, dass die berüch­tigten Feye­noord-Hools eine ganze Stadt in einen Aus­nah­me­zu­stand ver­setzen. 2006 ver­wüs­teten rund 600 Hoo­li­gans nach einem UEFA-Cup-Grup­pen­spiel in Nancy die Innen­stadt des gast­ge­benden AS, Feye­noord wurde dar­aufhin mit einer Wett­be­werbs­sperre für das Fol­ge­jahr belegt.

Das dies­jäh­rige Spiel endete übri­gens 1:1, auch wenn es in Rom ganz sicher nicht in erster Linie um Fuß­ball ging. Im Rück­spiel in Rot­terdam hat Feye­noord rein sport­lich nun also alle Trümpfe in der Hand, und man sollte sie nutzen. Wer weiß, wann man in Rot­terdam das nächste Mal an einem euro­päi­schen Wett­be­werb teil­nehmen darf.