Laut der neuen Infektionsschutzverordnung sind Gesänge in Berliner Fußballstadien untersagt. Das gilt jetzt auch für den 1. FC Union. Doch der ignoriert das.
Das mit dem 1. FC Union und dem Coronavirus ist inzwischen eine ziemlich vertrackte Geschichte. In dieser Woche war das wieder gut zu beobachten, als der Fußball-Bundesligist aus Köpenick in den sozialen Medien um Zuschauer für das Testspiel gegen Hannover 96 warb – und damit die üblichen bösen Reaktionen hervorrief. Sinngemäß lautete der Tenor: Wie könnt ihr nur? Ausgerechnet jetzt, da die Zahlen in Berlin rapide steigen und der Senat drastische Maßnahmen ergreift.
Der Eindruck, dass Union das Virus nicht besonders ernst nimmt, hat sich schon ganz zu Beginn der Pandemie aufgedrängt. Da beharrte Präsident Dirk Zingler darauf, dass das Heimspiel gegen den FC Bayern München selbstverständlich mit Zuschauern stattfinden werde. (Letztlich fand es lange überhaupt nicht statt, weil die Bundesliga eine neunwöchige Coronapause einlegen musste.) Kein anderer Bundesligist streitet auch so vehement dafür, dass endlich wieder Fans ins Stadion dürfen. Die offensive Zuschauerwerbung für das Testspiel gegen Hannover 96 passte da ins Bild.
Rechtlich zu beanstanden ist das nicht. In Berlin dürfen bei Veranstaltungen im Freien, also auch Fußballspielen, bis zu 5000 Menschen zuschauen – das gilt für jeden Oberligisten genauso wie für den 1. FC Union. Und auch der Vorwurf, dass die Fans des Klubs in den vergangenen Wochen mit ihren Gesängen und Sprechchören gegen die Berliner Infektionsschutzverordnung verstoßen haben, trifft nicht zu. Das geht aus der Antwort des Gesundheitsamts Treptow-Köpenick hervor, die der Tagesspiegel nach sieben Tagen auf eine entsprechende Anfrage erhalten hat.
In der Infektionsschutzverordnung heißt es: „Fan-Gesänge und Sprechchöre sind zu unterlassen.“ Das war bei den beiden Bundesliga-Heimspielen des 1. FC Union und bei einem Testspiel gegen den 1. FC Nürnberg nicht der Fall. Dass trotzdem kein Verstoß gegen die Verordnung vorgelegen hat, liegt an dem Nachsatz, den die bisherige Fassung enthalten hat: „Die Schutz- und Hygienekonzepte von Veranstaltungsstätten können detailliertere Regelungen treffen.“
Solche Regelungen gelten zum Beispiel bei Unions Spielen im Stadion an der Alten Försterei. Sie sehen zum Beispiel vor, dass die Zuschauer im gesamten Stadion einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen. Nur an den jeweils zugeordneten und personalisierten Plätzen ist das nicht notwendig, da dort ein Abstand von anderthalb Metern eingehalten wird.
Ein derartiger Abstand sei sogar für das Chorsingen in geschlossenen Räumen als wirksamer Infektionsschutz anerkannt, schreibt das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick in seiner Antwort. „Im Falle einer Freiluftveranstaltung mit gleicher Abstandsregel ist das Infektionsrisiko durch gemeinsames Singen als deutlich geringer einzuschätzen und daher nicht zu beanstanden.“ Fan-Gesänge und Sprechchöre hätten bei den Spielen des 1. FC Union daher nicht untersagt werden müssen.
Beim Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist man in dieser Hinsicht immer schon etwas vorsichtiger gewesen, „weil eben erwiesen ist, dass sich Aerosole beim Singen gewaltig verbreiten“, wie Detlef Wagner, Charlottenburgs Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit, auf Anfrage des Tagesspiegels erklärt hat.