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Vor fünf Tagen pro­phe­zeite die eng­li­sche Zei­tung The Sun“: Am Dead­line Day wird sich der Trans­fer­markt für immer ver­än­dern.“ Das war aus­nahms­weise keine der rei­ße­ri­schen Über­trei­bungen, für die das Bou­le­vard­blatt berüch­tigt ist, son­dern durchaus zutref­fend. Denn am Freitag schließt um Mit­ter­nacht ja nicht nur das Trans­fer­fenster. Er ist auch der Moment, in dem der Brexit zur Rea­lität wird. Und der hat Aus­wir­kungen auf den Fuß­ball – bei­der­seits des Ärmel­ka­nals.

Wie genau diese Aus­wir­kungen aus­sehen werden, lässt sich noch nicht mit letzter Sicher­heit sagen, weil bis zum Ende des Jahres eine Über­gangs­phase ver­ein­bart wurde, in der Details geklärt werden. Dazu gehört die Frage, ob Groß­bri­tan­nien nach dem Aus­tritt aus der EU trotzdem Mit­glied des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR) werden kann. Die bri­ti­sche Regie­rung ver­neint das aller­dings, so hat The­resa May in ihrer Grund­satz­rede vom März 2018 deut­lich gesagt, dass für die Anhänger des Brexit kein Frei­han­dels­ver­trag in Frage kommt, keine Zoll­union und eben auch kein Bei­tritt zum EWR.

Ein Artikel mit nur drei Aus­nahmen

Warum ist das nun wichtig, sowohl für bri­ti­sche Ver­eine als auch für euro­päi­sche? Um dies auf­zu­drö­seln, muss man sich die Trans­fer­be­stim­mungen der FIFA anschauen, vor allem den Artikel 19, der schon für so viel Ärger gesorgt hat. Er trägt den Titel Schutz Min­der­jäh­riger“ und stellt ganz lapidar fest: Ein Spieler darf nur inter­na­tional trans­fe­riert werden, wenn er min­des­tens 18 Jahre alt ist.“ Die FIFA lässt bloß drei Aus­nahmen zu. Eine von ihnen betrifft Spieler, die in einem Grenz­ge­biet wohnen und des­halb für einen aus­län­di­schen Klub spielen könnten, ohne von ihrer Familie getrennt zu werden. Eine zweite gilt für Spieler, deren Eltern aus Gründen, die nichts mit dem Fuß­ball­sport zu tun haben, Wohn­sitz im Land des neuen Ver­eins“ nehmen.

Schließ­lich lässt die FIFA noch eine dritte Aus­nahme gelten, näm­lich für den Fall, dass der Ver­eins­wechsel inner­halb der Euro­päi­schen Union (EU) oder des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR) statt­findet und das Alter des Spie­lers zwi­schen 16 und 18 Jahren liegt“. Diese dritte Aus­nahme hat damit zu tun, dass Fuß­ball­ver­bände gelernt haben, was ihnen drohen kann, wenn sie sich mit dem EU-Recht anlegen. Schließ­lich war es der Euro­päi­sche Gerichtshof, der einst das kom­plette Trans­fer­system zum Ein­sturz brachte, weil es einem EU-Bürger namens Jean-Marc Bosman die freie Wahl seines Arbeits­platzes erschwerte.

Kein zweiter Jadon Sancho?

Mit anderen Worten: Obwohl die Klubs immer jün­gere Spieler scouten und Fuß­baller in immer jün­geren Jahren zu Profis werden, ist es für min­der­jäh­rige Talente heute sehr schwierig, sich einem aus­län­di­schen Klub anzu­schließen. Es sei denn, sie haben das Glück, Bürger der EU zu sein. Der Ame­ri­kaner Chris­tian Pulisic durfte nur des­wegen mit 16 Jahren zu Borussia Dort­mund wech­seln, weil er dank eines Groß­va­ters aus Kroa­tien die Staats­bür­ger­schaft dieses Landes annehmen konnte und damit im Besitz eines EU-Passes war.

Diese Mög­lich­keit fällt nach dem Brexit mit hoher Wahr­schein­lich­keit weg, wann immer bri­ti­sche Bürger oder Ver­eine betei­ligt sind. Das bedeutet zum Bei­spiel, dass es für den BVB keinen zweiten Jadon Sancho geben wird. Der Eng­länder konnte im Sommer 2017 mit 17 Jahren einen Pro­fi­ver­trag in Dort­mund bekommen, weil er da noch EU-Bürger war. Nach dem Brexit ist ein sol­cher Wechsel nicht mehr ohne wei­teres mög­lich. Und das gilt natür­lich auch für die andere Rich­tung: Der erst 16-jäh­rige Paul Pogba durfte im Oktober 2009 nur des­wegen zu Man­chester United wech­seln, weil das damals ein Transfer inner­halb der EU war.