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Knapp drei­zehn Jahre lang war ich ein ent­schie­dener Befür­worter des Video­be­weises. Der Idee an sich stand ich zwar schon vorher positiv gegen­über, aber als im Januar 2005 der Wett­skandal um Schieds­richter Robert Hoyzer auf­ge­deckt wurde, hatte ich keine Zweifel mehr. 

Hoyzer hatte schon mona­te­lang bizarre Ent­schei­dungen getroffen, aber er kam mit allem durch, weil er immer mit treu­her­zigen Augen­auf­schlag sagen konnte: Tja, habe ich wohl nicht richtig gesehen – sorry, Leute. Die Exis­tenz eines Video­schieds­rich­ters, so über­legte ich, würde es Betrü­gern viel schwie­riger machen, Spiele zu mani­pu­lieren. Da müsste man schon den Video­schieds­richter selbst schmieren – aber der könnte sich ja nie damit raus­reden, dass er etwas aus seiner Posi­tion falsch wahr­ge­nommen hat.

Ein Gemurkse ohne­glei­chen

Nun haben wir also end­lich den Video-Assis­tenten – und es ist ein Gemurkse ohne­glei­chen, dem ges­tern in Stutt­gart die Krone auf­ge­setzt wurde, als Haupt­schieds­richter Tobias Stieler nach einen Hin­weis des Video-Assis­tenten Felix Zwayer den Frei­burger Caglar Söyüncü vom Platz stellte.

Alles, was beim Video­be­weis schief­gehen kann, ging in diesen zwei Minuten schief.

Unter­bre­chung erst nach 50 Sekunden 

Stieler pfiff das Lauf­duell zwi­schen Söyüncü und Daniel Gin­czek nicht ab, weil er nach eigener Aus­sage zwar ein Hand­spiel ver­mu­tete, aber nicht sehen konnte. Erst ganze 50 Sekunden später unter­brach er das Spiel, eilte dann zur soge­nannten Review Area, stu­dierte die Bilder und stellte Söyüncü nach Regel zwölf vom Platz („Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offen­sicht­liche Tor­chance der geg­ne­ri­schen Mann­schaft durch ein absicht­li­ches Hand­spiel ver­ei­telt, wird er unab­hängig vom Ort des Ver­ge­hens des Feldes ver­wiesen“).

Zunächst mal dau­erte das alles viel zu lange. Wenn dem Schieds­richter wirk­lich sogleich der Ver­dacht auf ein straf­wür­diges Hand­spiel kam, dann hätte er den Zwei­kampf ein­fach abpfeifen und wäh­rend der dann ent­ste­henden Pause Zwayer um Hilfe bitten können. Schließ­lich war das Lauf­duell robust genug, um sogar die Option zu bieten, anschlie­ßend einen Frei­stoß gegen Gin­czek zu ver­hängen.