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Seite 2: Was plant Martin Kind?

Was plant Martin Kind?
Seit Jahren ist Martin Kind in der Öffent­lich­keit der lau­teste Wider­sa­cher der 50+1 Regel. In seinen Augen ver­zerrt diese den Wett­be­werb und hält finanz­po­tente Inves­toren von Invest­ments ab. Kind ist Unter­nehmer. Ein Unter­nehmer will sagen, wie der Hase zu laufen hat.

Aus diesem Grund hofft Kind auf eine Aus­nah­me­re­ge­lung der DFL, die besagt, dass der Liga­vor­stand über eine mehr­heit­liche Betei­li­gung ent­scheiden kann, sofern der Investor seit mehr als 20 Jahren den Fuß­ball­sport des Mut­ter­ver­eins unun­ter­bro­chen und erheb­lich geför­dert hat“. Doch wann genau die erste, erheb­liche För­de­rung der S&S oder durch Martin Kind per­sön­lich statt­ge­funden hat, dar­über herrscht zumin­dest für die Öffent­lich­keit Unklar­heit. Oft wurde das Jahr 1997 als mög­li­cher Zeit­punkt genannt, doch dafür müsste irgend­wann einmal mit offenen Karten gespielt und Beweise vor­ge­legt werden.

Was planen die Mit­glieder?
Bei vielen Fans regt sich seit meh­reren Jahren der Unmut über eine mög­liche Über­nahme der Pro­fi­ab­tei­lung und der damit ver­bun­denen Tren­nung vom Verein. Kind muss weg“ lau­tete die Bot­schaft aus der aktiven Han­no­ve­raner Fan­szene.

Auch bil­dete sich die Inter­es­sen­ge­mein­schaft Pro Verein 1896“. Diese grün­dete sich, nachdem erst auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung 2015 bekannt wurde, dass der Verein seine ver­blie­benen Anteile an der Pro­fi­ab­tei­lung ver­äu­ßert hatte. Ihr Ziel ist es, sich dafür ein­zu­setzen, dass 50+1 im Sinne der Fans und Mit­glieder von Han­nover 96 ein leben­diges Modell bleibt“.

Für die Mit­glie­der­ver­samm­lung 2017 wurden von Mit­glie­dern meh­rere Anträge ein­ge­reicht. Beson­ders ein Antrag auf Sat­zungs­än­de­rung sorgte im Ver­eins­um­feld für Auf­re­gung. Mit ihm soll sicher­ge­stellt werden, dass die Ver­tre­tungs­macht des Vor­standes beschränkt wird, für den Fall eines Rechts­ge­schäfts über einen Geschäfts­an­teil der Han­nover 96 Manage­ment GmbH“. Mit der Sat­zungs­än­de­rung wäre dafür zunächst eine Zwei­drit­tel­mehr­heit auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung not­wendig.

Ver­ein­facht bedeutet der Sat­zungs­an­trag: Sollte ein Investor ver­su­chen, die Stim­men­mehr­heit an der Pro­fi­ab­tei­lung zu über­nehmen, wäre dafür die Zustim­mung auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung ein­zu­holen.

Aus­blick
Es bleibt abzu­warten, wie auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung über den Sat­zungs­än­de­rungs­an­trag abge­stimmt wird. Und selbst wenn er ange­nommen wird, sollten sich die Mit­glieder nicht in Sicher­heit wiegen. In einem Inter­view mit dem Manager Magazin“ sagte Martin Kind Anfang des Jahres, dass in Bezug auf 50+1 krea­tive Umge­hungs­tat­be­stände ent­wi­ckelt werden“. Auch wenn er damit wohl auf Werks­ver­eine wie in Lever­kusen und Wolfs­burg, Dietmar Hopps Hof­fen­heim oder Leipzig anspielte – auch in Han­nover ist man reich­lich kreativ“.