Am Freitag ergab sich eine über­ra­schende Wen­dung: In Bezug auf die Kon­troll­stellen, welche die Polizei ver­gan­genen Samstag am Wolfs­burger Haupt­bahnhof für Fans von Werder Bremen ein­ge­richtet hatte, teilte Nie­der­sach­sens Innen­mi­nister Boris Pis­to­rius (SPD) mit: Zur Feh­ler­kultur in einer modernen Polizei gehört auch, dass ent­spre­chende Fehler erkannt und benannt werden. Nur so kann man es zukünftig besser machen.“ Damit räumte er die Unrecht­mä­ßig­keit der Maß­nahmen ein.

Ein vom nie­der­säch­si­schen Innen­mi­nis­te­rium ange­for­derter Bericht kommt zum Ergebnis, dass für die soge­nannten Kon­troll­stellen in Wolfs­burg nicht die not­wen­digen Vor­aus­set­zungen“ vor­lagen. Weder im Hin­blick auf die Gefahr der Ver­wen­dung von Pyro­technik im Sta­dion, noch hin­sicht­lich mög­li­cher kör­per­li­cher Aus­ein­an­der­set­zungen zwi­schen riva­li­sie­renden Fan­gruppen“, heißt es darin. Sollten Fans auf­grund der so nicht recht­mä­ßigen Maß­nahme zu Unrecht durch­sucht worden sein, ent­schul­digen wir uns dafür“, teilte Pis­to­rius weiter mit.

Noch am Don­nerstag recht­fer­tigte sich die Polizei

Dies ist umso bemer­kens­werter, als dass die Poli­zei­di­rek­tion Braun­schweig 11FREUNDE in ihrer Ant­wort auf unsere Anfrage am Don­ners­tag­nach­mittag noch mit­ge­teilt hatte, man habe die Maß­nahme durch­führen können, weil das Abbrennen von Pyro­technik beim anste­henden Spiel eine Gefahr für Leib oder Leben, für die in den eng ver­dich­teten Zuschau­er­blö­cken befind­li­chen Men­schen“ bedeutet hätte.

Hin­ter­grund ist wie bereits berichtet, dass für die Errich­tung einer sol­chen Kon­troll­stelle Tat­sa­chen vor­liegen müssen, die bestimmte schwere Straf­taten befürchten lassen. Weder das bloße Abbrennen von Pyro­technik, noch mög­liche Folgen wie die ein­fache Kör­per­ver­let­zung erfüllen dieses Kri­te­rium. Daher räumte das Minis­te­rium nun ein:

Dafür lagen in dem kon­kreten Fall nicht die not­wen­digen Vor­aus­set­zungen vor – weder im Hin­blick auf die Gefahr der Ver­wen­dung von Pyro­technik im Sta­dion, noch hin­sicht­lich mög­li­cher kör­per­li­cher Aus­ein­an­der­set­zungen zwi­schen riva­li­sie­renden Fan­gruppen. Denn eine Vor­aus­set­zung des § 14 NPOG ist, dass von der Bege­hung von Straf­taten von erheb­li­cher Bedeu­tung wie etwa schweren Kör­per­ver­let­zungen oder Land­frie­dens­bruch aus­ge­gangen werden kann. Eine solche Ein­schät­zung wäre in diesem kon­kreten Fall nach Prü­fung des Lan­des­po­li­zei­prä­si­diums zu weit­ge­hend gewesen.“

Es bleiben Fragen

Auch hatte die Polizei gegen­über 11FREUNDE bereits ein­ge­räumt, dass die ursprüng­li­chen Durch­sagen, die von Auf­ent­halts­ver­boten für alle Werder-Fans“ spra­chen, zu weit­ge­hend waren. Die zu hörende Laut­spre­cher­durch­sage sei leider ungenau gewesen und später kor­ri­giert worden. Alle Werder-Fans die nicht der Szene zuge­hörig waren“ hätten sich frei bewegen können, heißt es in der Ant­wort.

Die Bremer Grün-Weiße Fan­hilfe“ reagierte auf Twitter, indem sie die Ent­schul­di­gung zwar begrüßte, gleich­zeitig aber fest­stellte, diese ent­halte aus ihrer Sicht weiter fal­sche Behaup­tungen“: Es stimmt nicht, dass nur sze­ne­an­ge­hö­rige Per­sonen betroffen gewesen seien. Uns liegen zahl­reiche Berichte von (aus Poli­zei­sicht) nor­malen“ Werder-Fans vor, die inten­sivst gefilzt und gefilmt wurden“, so die Fan­hilfe. Man werde wei­terhin vor das Ver­wal­tungs­ge­richt ziehen, wenn die Polizei die Vor­gänge nicht voll­ständig wahr­heits­gemäß ein­räume.

Wie die Polizei vor Ort aus Hun­derten Anhänger:innen Szene-Ange­hö­rige von anderen Fans unter­scheiden wollte – und welche Tat­sa­chen vor­ge­legen haben sollen, die die Maß­nahmen nötig machten, beant­wor­tete die Polizei bis­lang nicht. Es hieß dazu ledig­lich, der Ein­satz von Pyro­technik sei mit an Sicher­heit gren­zender Wahr­schein­lich­keit“ zu erwarten gewesen.