Der SC Freiburg darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im neuen Stadion keinen Fußball am Abend oder Sonntagnachmittag austragen. Die 11FREUNDE-Rechtsabteilung klärt alle wichtigen Fragen.
Und auch die Deutsche Fußball-Liga zeigte sich grundsätzlich bereit, bei der Spielplanung die neuen Gegebenheiten an der Dreisam zu berücksichtigen. „Dazu würden wir den neuen TV-Übertragungsslot am Dienstagmorgen einrichten, zugunsten des Fußballs. Zugunsten der Fans“, sagte Verbandssprecher Rainer K. Omerz, der das Interview anschließend spontan wegen der Anreise chinesischer Telefunkvertreter abbrechen musste.
Keine Radioübertragungen!
Ein komplett neues Bieterverfahren bei den TV-Rechten würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk befürworten. Denn das Gutachten hat auch festgestellt, dass die benachbarten Bürger an Spieltagen einer Lautstärke von bis zu 55 Dezibel ausgesetzt wären. Das entspricht einem Radio in Zimmerlautstärke, weshalb der SWR künftig keine Radioübertragungen von Auswärtsspielen zu gleicher Zeit anbieten wird.
Internationale Wettbewerbe wären für den SC Freiburg weiter spielbar. Gut, die Champions League nicht. Aber die Anstoßzeiten der Europa League 2 am Donnerstagnachmittag stünden unter keinerlei Verbotsregelungen des Verwaltungsgerichtshofs. Auch eine Teilnahme am zuletzt 1996 ausgetragenen Fuji-Cup ist selbstredend nicht ausgeschlossen.
Unanfechtbar
Eine interessante Fußnote findet sich in der Urteilsbegründung, denn: „Die Nutzung der Nebenanlagen für den Trainingsbetrieb und des Stadionkomplexes für nicht-sportliche Veranstaltungen kann wie vom Regierungspräsidium genehmigt erfolgen.“ Unter dem Deckmantel des Nicht-Sports sehen Juristen eine Chance, zumindest Heimspiele gegen den 1. FC Köln auch außerhalb der genehmigten Zeiten auszutragen und Aufeinandertreffen mit dem FC Bayern als Trainingskicks einzustufen.
Schlechte Nachrichten hingegen für die Freiburger Florett-Freunde: „Das Urteil ist unanfechtbar.“ Damit dürften sich die Transfers von David und Philipp Degen zerschlagen haben.