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Seite 2: Wie DFL und SWR auf das Urteil reagieren

Und auch die Deut­sche Fuß­ball-Liga zeigte sich grund­sätz­lich bereit, bei der Spiel­pla­nung die neuen Gege­ben­heiten an der Dreisam zu berück­sich­tigen. Dazu würden wir den neuen TV-Über­tra­gungs­slot am Diens­tag­morgen ein­richten, zugunsten des Fuß­balls. Zugunsten der Fans“, sagte Ver­bands­spre­cher Rainer K. Omerz, der das Inter­view anschlie­ßend spontan wegen der Anreise chi­ne­si­scher Tele­funk­ver­treter abbre­chen musste.

Keine Radio­über­tra­gungen!

Ein kom­plett neues Bie­ter­ver­fahren bei den TV-Rechten würde der öffent­lich-recht­liche Rund­funk befür­worten. Denn das Gut­achten hat auch fest­ge­stellt, dass die benach­barten Bürger an Spiel­tagen einer Laut­stärke von bis zu 55 Dezibel aus­ge­setzt wären. Das ent­spricht einem Radio in Zim­mer­laut­stärke, wes­halb der SWR künftig keine Radio­über­tra­gungen von Aus­wärts­spielen zu glei­cher Zeit anbieten wird.

Inter­na­tio­nale Wett­be­werbe wären für den SC Frei­burg weiter spielbar. Gut, die Cham­pions League nicht. Aber die Anstoß­zeiten der Europa League 2 am Don­ners­tag­nach­mittag stünden unter kei­nerlei Ver­bots­re­ge­lungen des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs. Auch eine Teil­nahme am zuletzt 1996 aus­ge­tra­genen Fuji-Cup ist selbst­re­dend nicht aus­ge­schlossen.

Unan­fechtbar

Eine inter­es­sante Fuß­note findet sich in der Urteils­be­grün­dung, denn: Die Nut­zung der Neben­an­lagen für den Trai­nings­be­trieb und des Sta­di­on­kom­plexes für nicht-sport­liche Ver­an­stal­tungen kann wie vom Regie­rungs­prä­si­dium geneh­migt erfolgen.“ Unter dem Deck­mantel des Nicht-Sports sehen Juristen eine Chance, zumin­dest Heim­spiele gegen den 1. FC Köln auch außer­halb der geneh­migten Zeiten aus­zu­tragen und Auf­ein­an­der­treffen mit dem FC Bayern als Trai­nings­kicks ein­zu­stufen.

Schlechte Nach­richten hin­gegen für die Frei­burger Flo­rett-Freunde: Das Urteil ist unan­fechtbar.“ Damit dürften sich die Trans­fers von David und Philipp Degen zer­schlagen haben.