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Seite 2: Die kleinen Vereine leiden

Die Zeit schrieb in Folge des Urteils, dass sich Finan­cial Fair­play damit wie­der­holt als untaug­li­ches Instru­ment, den Kapi­ta­lismus im Fuß­ball zu zügeln“, erwiesen hatte. Durch das CAS-Urteil sei die Tür für wei­tere Gelder aus neu­rei­chen Nationen offen geblieben. Dabei kämen die großen Klubs wie Man­chester City mit einem blauen Auge davon – dem Klub wurde eine Strafe von zehn Mil­lionen Euro auf­er­legt – klei­nere Ver­eine würden aber härter bestraft. So wurde der Schweizer Klub FC Sion 2018 für zwei Spiel­zeiten aus dem Euro­pa­pokal aus­ge­schlossen, weil er eine Trans­fer­über­wei­sung zu spät getä­tigt hatte. Die UEFA brummte dem Klub zudem eine Geld­strafe von 235.000 Euro auf. Nach Angaben der Zeit waren klei­nere Ver­eine aus Ser­bien, Rumänen, Litauen oder der Türkei“ eben­falls nach ver­gleichs­weise kleinen Ver­gehen hart bestraft worden.

Der letzte Vor­schlag der UEFA zum Thema Finan­cial Fair­play liegt nicht lange zurück. Im August 2021 titelte die Times noch, der Ver­band wolle das Regu­lie­rungs­system abschaffen. Statt­dessen wolle Ceferin die Gehalts­ober­grenze ein­führen. Sollten Klubs diese über­schreiten, würde eine Luxus­steuer fällig werden. Das Geld aus der Steuer wäre dann an die Ver­eine umzu­ver­teilen, die sich an die Regeln hielten. Die 70 Pro­zent Anteil an Ein­nahmen, die in Gehälter fließen dürfen, standen schon im ver­gan­genen Sommer im Raum – und dürften sich, im Gegen­satz zur Gehalts­ober­grenze, im April durch­setzen. Die ursprüng­liche Rege­lung von 2010 erlaubte es Klubs zudem, in den drei Vor­jahren ein Defizit von bis zu 30 Mil­lionen Euro auf­zu­weisen. Dieses durften Ver­eine durch externe Geld­zu­schüsse decken. Auf­grund der Pan­demie lockerte die UEFA die Regel.

Höhere Invest­ments zulassen“

Im Dezember 2021 war der Plan vom Tisch, Finan­cial Fair­play abzu­schaffen. Ein Erst­vor­schlag zur Reform hatte im Dezember noch unli­mi­tierte Inves­toren-Zuwen­dungen vor­ge­sehen, was das Aus der Rege­lung bedeutet hätte. Ceferin hatte im ZDF sogar gesagt: Wir müssen höhere Invest­ments zulassen für alle Ver­eine in einem neuen, sta­bilen System.“ Der Maxi­mal­be­trag an Ver­lusten, der durch Inves­toren aus­ge­gli­chen werden darf, blieb nach Bespre­chungen inner­halb des Ver­bandes limi­tiert. Trotz Cefe­rins neuer Ein­stel­lung zu externen Inves­ti­tionen.

Wurden die Reform­vor­schläge vom August und Dezember nicht umge­setzt, dürften die Ent­schei­dungen im kom­menden April zwin­gender aus­fallen. Wäh­rend die Vor­schläge des ver­gan­genen Jahres eben genau das blieben, näm­lich Vor­schläge, soll die neue Reform im April zur Abstim­mung vor­ge­legt werden. Sollte sie abge­segnet werden, bleibt abzu­warten, ob die von der New York Times genannten 40 Klubs, die die neuen Auf­lagen nicht erfüllen, tat­säch­lich bestraft werden. Das wacke­lige Gebilde Finan­cial Fair­play hat ins­be­son­dere den Großen in der Ver­gan­gen­heit stets Schlupf­lö­cher geboten.