Einzelrichter Hans-Hermann Menzel, der stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: „Der Einspruch ist zulässig, in der Sache selbst jedoch nicht begründet. Bei der strittigen Entscheidung des Schiedsrichters handelt es sich
zweifelsfrei um eine Tatsachenentscheidung, die unanfechtbar ist. Dies ergibt sich eindeutig aus der Fußballregel 5, wonach die Entscheidungen des Schiedsrichters über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, endgültig sind.´
Der Club verzichtet auf einen Einspruch gegen das Urteil des Sportgerichts. ‚Wir müssen dieses Urteil akzeptieren. Es war für uns dennoch wichtig, Mannschaft und Fans zu zeigen, dass wir alles tun, um Recht zu bekommen. Wir haben in Duisburg ein einwandfreies Tor erzielt und wollten dies mit unserem Einspruch klarmachen´,
erklärte Nürnbergs Manager Martin Bader.
Ein Nürnberger Protest hätte unabhängig vom Urteil des Sportgerichts wenig Aussichten auf Erfolg gehabt, weil der Weltverband FIFA Tatsachenentscheidungen
der Schiedsrichter stets als heilig und nicht durch TV-Bilder zu korrigieren ansieht.