Die Fans haben gewonnen: Jens Redlich scheitert vor Gericht mit dem Versuch, sich bei TeBe Berlin per Eilantrag ins Amt zurückzuklagen. Der Vorstand darf weiter amtieren. Aber wie geht’s weiter?
Als die Verhandlung zum letzten Mal unterbrochen war, stand Jens Redlich auf dem Gang des Amtsgerichts Charlottenburg. Er hatte einige Getreue um sich gesammelt und trug seine gute Laune offensiv zur Schau. Dabei war zu diesem Zeitpunkt längst klar, dass es für den früheren Vorstandvorsitzenden und starken Mann beim Fußball-Oberligisten Tennis Borussia keinen Grund zu guter Laune gab. Im Gegenteil: Es war abzusehen, dass der 38-Jährige und sein früherer Vorstandskollege Andreas Voigt dieses Verfahren verlieren würden.
Kein Rücktritt vom Rücktritt
So kam es auch. Jens Redlich ist mit seinem Versuch gescheitert, sich bei Tennis Borussia per Eilantrag ins Amt zurückzuklagen. Die Vorsitzende Richterin begründete das mit einem fehlenden Rechtsverhältnis zwischen Redlich und dem Verein. Deshalb gebe es weder einen Anspruch auf eine Einstweilige Verfügung noch einen Verfügungsgrund. Genau dieses Urteil hatten viele TeBe-Anhänger erhofft. Als die neue Vereinsführung und ihre Anwälte nach der Verhandlung aus dem Gericht traten, wurden sie mit Applaus empfangen.
Redlich war Ende Juli als Vorstandsvorsitzender des früheren Bundesligisten entmachtet worden. Nachdem er im November 2018, quasi im Affekt, schriftlich seinen Rücktritt erklärt hatte, kamen die Aufsichtsräte Franziska Hoffmann und Christian Gaebler seinem Wunsch nach der Saison 2018/19 nach und bestellten Günter Brombosch und Steffen Friede zu neuen Vorständen. Redlich hatte seinen Rücktritt zwar zwei Tage später widerrufen, die Richterin machte aber gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich, „dass es einen Rücktritt vom Rücktritt nicht gibt“. Zu Redlichs und Voigts Rechtsanwalt sagte sie: „Diesen Knackpunkt kriegen Sie nicht weggebügelt.“
Keine Emotionen, bitte
Die Verhandlung am Mittwoch war der Höhepunkt eines lange schwelenden Machtkampfs. Entsprechend groß war das öffentliche Interesse – deutlich größer jedenfalls, als es das Gericht erwartet hatte. Der Saal, in dem die Verhandlung stattfand, verfügte lediglich über 20 Sitzplätze. Einige Besucher durften das Geschehen im Stehen verfolgen, auch die Tür zum Gang blieb offen. „Keine Randale!“, sagte ein Gerichtsmitarbeiter beim Einlass, und die Richterin mahnte, „dass Sie möglichst ruhig sind und ihre Emotionen erst später zeigen“.