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Als die Ver­hand­lung zum letzten Mal unter­bro­chen war, stand Jens Red­lich auf dem Gang des Amts­ge­richts Char­lot­ten­burg. Er hatte einige Getreue um sich gesam­melt und trug seine gute Laune offensiv zur Schau. Dabei war zu diesem Zeit­punkt längst klar, dass es für den frü­heren Vor­stand­vor­sit­zenden und starken Mann beim Fuß­ball-Ober­li­gisten Tennis Borussia keinen Grund zu guter Laune gab. Im Gegen­teil: Es war abzu­sehen, dass der 38-Jäh­rige und sein frü­herer Vor­stands­kol­lege Andreas Voigt dieses Ver­fahren ver­lieren würden.

Kein Rück­tritt vom Rück­tritt

So kam es auch. Jens Red­lich ist mit seinem Ver­such geschei­tert, sich bei Tennis Borussia per Eil­an­trag ins Amt zurück­zu­klagen. Die Vor­sit­zende Rich­terin begrün­dete das mit einem feh­lenden Rechts­ver­hältnis zwi­schen Red­lich und dem Verein. Des­halb gebe es weder einen Anspruch auf eine Einst­wei­lige Ver­fü­gung noch einen Ver­fü­gungs­grund. Genau dieses Urteil hatten viele TeBe-Anhänger erhofft. Als die neue Ver­eins­füh­rung und ihre Anwälte nach der Ver­hand­lung aus dem Gericht traten, wurden sie mit Applaus emp­fangen.

Red­lich war Ende Juli als Vor­stands­vor­sit­zender des frü­heren Bun­des­li­gisten ent­machtet worden. Nachdem er im November 2018, quasi im Affekt, schrift­lich seinen Rück­tritt erklärt hatte, kamen die Auf­sichts­räte Fran­ziska Hoff­mann und Chris­tian Gaebler seinem Wunsch nach der Saison 2018/19 nach und bestellten Günter Brom­bosch und Steffen Friede zu neuen Vor­ständen. Red­lich hatte seinen Rück­tritt zwar zwei Tage später wider­rufen, die Rich­terin machte aber gleich zu Beginn der Ver­hand­lung deut­lich, dass es einen Rück­tritt vom Rück­tritt nicht gibt“. Zu Red­lichs und Voigts Rechts­an­walt sagte sie: Diesen Knack­punkt kriegen Sie nicht weg­ge­bü­gelt.“

Keine Emo­tionen, bitte

Die Ver­hand­lung am Mitt­woch war der Höhe­punkt eines lange schwe­lenden Macht­kampfs. Ent­spre­chend groß war das öffent­liche Inter­esse – deut­lich größer jeden­falls, als es das Gericht erwartet hatte. Der Saal, in dem die Ver­hand­lung statt­fand, ver­fügte ledig­lich über 20 Sitz­plätze. Einige Besu­cher durften das Geschehen im Stehen ver­folgen, auch die Tür zum Gang blieb offen. Keine Ran­dale!“, sagte ein Gerichts­mit­ar­beiter beim Ein­lass, und die Rich­terin mahnte, dass Sie mög­lichst ruhig sind und ihre Emo­tionen erst später zeigen“.