Nach dem positiven Coronatest von Serge Gnabry ist es weiterhin fraglich, ob die Bayern heute Abend in der Champions League spielen können. Dabei hat die UEFA spezifische Bestimmungen vorgelegt, die die Durchführung der Champions und Europa League betreffen. Eins ist klar: Gespielt werden soll, wenn es irgendwie geht.
Ginge es nach der UEFA sollen alle Spiele der Champions-League-Gruppenphase bis zum 9. Dezember, dem Tag der offiziellen Ansetzung des letzten Gruppenspieltags, absolviert werden. Weil das aufgrund der Corona-Pandemie nicht realistisch ist, hat der Verband mehrere Sonderregelungen auf den Weg gebracht, die gleichermaßen für die Europa League gelten. Durch den positiven Coronatest von Serge Gnabry, der erst nach dem Abschlusstraining der Bayern bekannt wurde, könnte bereits heute ein Ernstfall geprüft werden müssen.
Ziel ist es, dass alle Gruppenspiele bis spätestens zum 28. Januar 2021 abgeschlossen sind. Sollte es für Vereine nicht möglich sein, die Gruppenphase abschließen zu können, beschließt übrigens das UEFA-Exekutivkomitee anhand festgelegter Grundsätze, wer am Achtelfinale bzw. Sechzehntelfinale teilnehmen darf.
Die UEFA jedenfalls hat alles vorbereitet, damit alle Spiele pünktlich und zur besten Sendezeit angepfiffen werden können. Beziehungsweise: Sie hat die Verantwortung für die Durchführung der Spiele einfach weitergegeben. Denn bei Beschränkungen der Heimmannschaft durch die örtlichen Behörden ist weiterhin die Heimmannschaft verantwortlich für die Organisation des Spiels. Besonders kurios: Beträfe die örtliche Beschränkung den Gastverein, dem möglicherweise durch Behörden untersagt wurde, zum Spiel zu reisen, so hat sich ebenfalls der Gastgeber darum zu kümmern, dass ein alternativer Austragungsort gefunden wird.
„Der Heimverein bleibt verantwortlich für die Organisation des Spiels und alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.“ Ist der Heimverein nicht in der Lage einen anderen Austragungsort ausfindig zu machen oder sich gar auf ein anderes Datum zu einigen, wird die Partie mit 0:3 gewertet.
Es liegt also immer in der Hand des Gastgebers, Austragungsort bzw. ‑termin vorzuschlagen, an dem beide Teams spielen können und auch dürfen. Die entstehenden Kosten tragen beide Vereine zu gleichen Teilen. Zudem werden dem Gastverein 10 Prozent der Startprämie, die bei 15,25 Millionen Euro liegt, abgezogen und dem Heimverein zugesprochen.