Wir bauen unsere Seite für dich um. Klicke hier für mehr Informationen.

Ginge es nach der UEFA sollen alle Spiele der Cham­pions-League-Grup­pen­phase bis zum 9. Dezember, dem Tag der offi­zi­ellen Anset­zung des letzten Grup­pen­spiel­tags, absol­viert werden. Weil das auf­grund der Corona-Pan­demie nicht rea­lis­tisch ist, hat der Ver­band meh­rere Son­der­re­ge­lungen auf den Weg gebracht, die glei­cher­maßen für die Europa League gelten. Durch den posi­tiven Coro­na­test von Serge Gnabry, der erst nach dem Abschluss­trai­ning der Bayern bekannt wurde, könnte bereits heute ein Ernst­fall geprüft werden müssen.

Ziel ist es, dass alle Grup­pen­spiele bis spä­tes­tens zum 28. Januar 2021 abge­schlossen sind. Sollte es für Ver­eine nicht mög­lich sein, die Grup­pen­phase abschließen zu können, beschließt übri­gens das UEFA-Exe­ku­tiv­ko­mitee anhand fest­ge­legter Grund­sätze, wer am Ach­tel­fi­nale bzw. Sech­zehn­tel­fi­nale teil­nehmen darf.

Ver­ant­wort­lich ist immer die Heim­mann­schaft

Die UEFA jeden­falls hat alles vor­be­reitet, damit alle Spiele pünkt­lich und zur besten Sen­de­zeit ange­pfiffen werden können. Bezie­hungs­weise: Sie hat die Ver­ant­wor­tung für die Durch­füh­rung der Spiele ein­fach wei­ter­ge­geben. Denn bei Beschrän­kungen der Heim­mann­schaft durch die ört­li­chen Behörden ist wei­terhin die Heim­mann­schaft ver­ant­wort­lich für die Orga­ni­sa­tion des Spiels. Beson­ders kurios: Beträfe die ört­liche Beschrän­kung den Gast­verein, dem mög­li­cher­weise durch Behörden unter­sagt wurde, zum Spiel zu reisen, so hat sich eben­falls der Gast­geber darum zu küm­mern, dass ein alter­na­tiver Aus­tra­gungsort gefunden wird.

Der Heim­verein bleibt ver­ant­wort­lich für die Orga­ni­sa­tion des Spiels und alle in diesem Zusam­men­hang ent­ste­henden Kosten.“ Ist der Heim­verein nicht in der Lage einen anderen Aus­tra­gungsort aus­findig zu machen oder sich gar auf ein anderes Datum zu einigen, wird die Partie mit 0:3 gewertet.

Es liegt also immer in der Hand des Gast­ge­bers, Aus­tra­gungsort bzw. ‑termin vor­zu­schlagen, an dem beide Teams spielen können und auch dürfen. Die ent­ste­henden Kosten tragen beide Ver­eine zu glei­chen Teilen. Zudem werden dem Gast­verein 10 Pro­zent der Start­prämie, die bei 15,25 Mil­lionen Euro liegt, abge­zogen und dem Heim­verein zuge­spro­chen.