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In Öster­reich hat man sich längst daran gewöhnt: Kra­walle gehören beim Wiener Derby zwi­schen Rekord­meister Rapid und Rekord­po­kal­sieger Aus­tria – leider – zur Nor­ma­lität. Ebenso geschäfts­mäßig ver­hängt die zustän­dige Sport­ge­richts­bar­keit der öster­rei­chi­schen Bun­des­liga anschlie­ßend ihre Strafen gegen Ver­eine und Fan­szenen.

Und noch etwas ent­wi­ckelt sich langsam, aber sicher zur Rou­tine: die Krea­ti­vität und juris­ti­sche Spitz­fin­dig­keit, mit der Rapid die Sank­tionen umgeht. Zuletzt, nach den unschönen Derby-Vor­fällen im Februar, war neben einer 100.000-Euro-Geldstrafe die Sper­rung der beiden Hin­tertor-Heimfan-Sek­toren sowie der Sta­di­on­ecken für ein Heim­spiel ver­hängt worden. Ledig­lich die Haupt­tri­büne und die Gegen­ge­rade durften geöffnet werden – und natür­lich der Gäs­te­block. So weit, so klar.

Tiefer Griff in die Trick­kiste

Als das von der Straf­maß­nahme betrof­fene Rapid-Heim­spiel gegen den Abstiegs­kan­di­daten SKN St. Pölten am ver­gan­genen Wochen­ende ange­pfiffen wurde, dürften sich die Herren Liga-Juristen reich­lich ver­schau­kelt vor­ge­kommen sein: Aus dem Gäs­te­block grüßte die volle Kapelle der aktiven Rapid-Fan­szene – 2.000 Mann mit Choreo, rie­sigen Fahnen, Trans­pa­renten, Dop­pel­hal­tern und jeder Menge Hohn und Spott für die Richter des so genannten Bun­des­liga-Straf­se­nats.

Der Verein hatte für seine Fans mal wieder tief in die Trick­kiste gegriffen. Mit freund­li­chem Ein­ver­ständnis der Behörden, des SKN St. Pölten sowie des 260 Köpfe zäh­lenden St. Pöl­tener Anhangs hatte man die Gäs­te­an­hänger per Upgrade“ auf die Längs­tri­büne ver­frachtet und den Gäs­te­block zum Heim­sektor umfunk­tio­niert. 

Die eigenen Anhänger im Gäs­te­block

Eine Stunde vor dem Anpfiff rieben sich alle – Sta­di­on­be­su­cher, Schiri-Gespann, Pres­se­ver­treter und TV-Kom­men­ta­toren – ver­wun­dert die Augen: War dieses Pos­sen­spiel­chen wirk­lich legal? Schließ­lich hatte die Bun­des­liga einen Umzug der Rapid-Fans in den Gäs­te­be­reich zuvor aus­drück­lich und in schrift­li­cher Form aus­ge­schlossen – aller­dings nur in einer offi­zi­ellen Mit­tei­lung zum Thema.

Im schrift­li­chen Urteil des Straf­se­nats fehlte dieser Passus hin­gegen. Ein pein­li­cher Lapsus, den Rapids Vor­stand, der im Vor­feld die Unver­hält­nis­mä­ßig­keit“ der Sank­tionen kri­ti­siert hatte, eis­kalt aus­nutzte. Bereits im Vor­feld der Begeg­nung hatte der Klub sie­ges­si­cher ange­kün­digt, die eigenen Anhänger im Gäs­te­sektor unter­zu­bringen. Dass Liga und Straf­senat den Klub aus­drück­lich vor Kon­se­quenzen warnte – wurscht, denn for­mal­ju­ris­tisch war Rapid nun mal im Recht. 

Am Dienstag, drei Tage nach dem Spiel, musste die Bun­des­liga end­gültig klein bei­geben: Der Senat 1 ist nach ein­ge­hender Prü­fung zu der Ansicht gelangt, dass der SK Rapid auf Basis des ergan­genen Spruchs das Urteil formal kor­rekt umge­setzt hat“, kon­ze­dierten die zustän­digen Richter.

Auf­grund der Zustim­mung der zustän­digen Behörden und des Gast­klubs wurde ermög­licht, dass der im Rahmen des Beschlusses von der Sperre nicht umfasste Gäs­te­sektor des Allianz-Sta­dions den Fans des SK Rapid zur Ver­fü­gung gestellt werden konnte.“ Bäääh – Rapid und seine Fans hatten den Funk­tio­nären die lange Nase gezeigt. Einmal mehr.

Im Eifer des Gefechts ver­gessen

Es war näm­lich nicht das erste Mal, dass die grün-weiße Anhän­ger­schaft unter tat­kräf­tiger Mit­hilfe des Ver­eins der Härte der Bun­des­liga-Justiz ent­gangen war. Nach eben­falls hef­tigen Derby-Kra­wallen im November 2014 hatte die Liga sei­ner­zeit eine Sperre der Heim-Fan­kurve ver­hängt. Ver­boten waren ferner die Mit­nahme und Ver­wen­dung von Fahnen, Dop­pel­hal­tern, Trom­meln, Mega­phonen, Pla­katen und Trans­pa­renten sowie das Anbringen eines Vor­sän­ger­pults im gesamten Sta­dion.

Erlaubt sind ledig­lich Beklei­dungs­stücke, die auf eine Heimf­an­zu­ge­hö­rig­keit hin­weisen, wie Kopf­be­de­ckungen (Mützen, Kappen), Ober­be­klei­dungen oder Schals.“ So weit, so klar. Eines jedoch hatten die gestrengen Sport­ju­risten im Eifer des Gefechts völlig ver­gessen: einen Heim-Fan­sektor an anderer Stelle im Sta­dion zu unter­sagen.

Folgt eine herz­hafte Revanche?

Rapid ver­frach­tete den eigenen Anhang damals, als der Klub wegen vor­über­ge­hend im rie­sigen Ernst-Happel-Sta­dion spielte, kur­zer­hand um ein paar Blöcke weiter nach rechts. Und schon war aus der ver­meint­li­chen Strafe eine Farce geworden. Die Bun­des­liga-Funk­tio­näre waren bis auf die Kno­chen bla­miert und schäumten vor Wut.

Seit dem zurück­lie­genden Wochen­ende steht es also 2:0 für Rapid. Scha­den­freunde von­seiten der Klub­füh­rung war den­noch nur hinter vor­ge­hal­tener Hand zu ver­nehmen. Der Grund liegt auf der Hand: Die Bun­des­liga und ihr ten­den­ziell humor­loser Straf­senat könnten sich schon bei der nächsten Ver­feh­lung der Rapid-Fans herz­haft revan­chieren. Dann dürften die Herren Richter Sank­tionen ver­hängen, die ihr Ziel ganz sicher nicht ver­fehlen – einen völ­ligen Zuschau­er­aus­schluss zum Bei­spiel. Oder ein Bun­des­liga-Spiel auf neu­tralem Platz.

Rapids Fan­szene ließ sich ihren Tri­umph den­noch hör- und sichtbar schme­cken: Scheiß Bun­des­liga“, skan­dierten die Heim­fans im Gäs­te­block fre­ne­tisch und grüßten per Mega-Trans­pa­rent: Werte Herren vom Senat: Wir sind laut und ihr seid’s stad (still; die Redak­tion).“