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In Öster­reich hat man sich längst daran gewöhnt: Kra­walle gehören beim Wiener Derby zwi­schen Rekord­meister Rapid und Rekord­po­kal­sieger Aus­tria – leider – zur Nor­ma­lität. Ebenso geschäfts­mäßig ver­hängt die zustän­dige Sport­ge­richts­bar­keit der öster­rei­chi­schen Bun­des­liga anschlie­ßend ihre Strafen gegen Ver­eine und Fan­szenen.

Und noch etwas ent­wi­ckelt sich langsam, aber sicher zur Rou­tine: die Krea­ti­vität und juris­ti­sche Spitz­fin­dig­keit, mit der Rapid die Sank­tionen umgeht. Zuletzt, nach den unschönen Derby-Vor­fällen im Februar, war neben einer 100.000-Euro-Geldstrafe die Sper­rung der beiden Hin­tertor-Heimfan-Sek­toren sowie der Sta­di­on­ecken für ein Heim­spiel ver­hängt worden. Ledig­lich die Haupt­tri­büne und die Gegen­ge­rade durften geöffnet werden – und natür­lich der Gäs­te­block. So weit, so klar.

Tiefer Griff in die Trick­kiste

Als das von der Straf­maß­nahme betrof­fene Rapid-Heim­spiel gegen den Abstiegs­kan­di­daten SKN St. Pölten am ver­gan­genen Wochen­ende ange­pfiffen wurde, dürften sich die Herren Liga-Juristen reich­lich ver­schau­kelt vor­ge­kommen sein: Aus dem Gäs­te­block grüßte die volle Kapelle der aktiven Rapid-Fan­szene – 2.000 Mann mit Choreo, rie­sigen Fahnen, Trans­pa­renten, Dop­pel­hal­tern und jeder Menge Hohn und Spott für die Richter des so genannten Bun­des­liga-Straf­se­nats.

Der Verein hatte für seine Fans mal wieder tief in die Trick­kiste gegriffen. Mit freund­li­chem Ein­ver­ständnis der Behörden, des SKN St. Pölten sowie des 260 Köpfe zäh­lenden St. Pöl­tener Anhangs hatte man die Gäs­te­an­hänger per Upgrade“ auf die Längs­tri­büne ver­frachtet und den Gäs­te­block zum Heim­sektor umfunk­tio­niert. 

Die eigenen Anhänger im Gäs­te­block

Eine Stunde vor dem Anpfiff rieben sich alle – Sta­di­on­be­su­cher, Schiri-Gespann, Pres­se­ver­treter und TV-Kom­men­ta­toren – ver­wun­dert die Augen: War dieses Pos­sen­spiel­chen wirk­lich legal? Schließ­lich hatte die Bun­des­liga einen Umzug der Rapid-Fans in den Gäs­te­be­reich zuvor aus­drück­lich und in schrift­li­cher Form aus­ge­schlossen – aller­dings nur in einer offi­zi­ellen Mit­tei­lung zum Thema.

Im schrift­li­chen Urteil des Straf­se­nats fehlte dieser Passus hin­gegen. Ein pein­li­cher Lapsus, den Rapids Vor­stand, der im Vor­feld die Unver­hält­nis­mä­ßig­keit“ der Sank­tionen kri­ti­siert hatte, eis­kalt aus­nutzte. Bereits im Vor­feld der Begeg­nung hatte der Klub sie­ges­si­cher ange­kün­digt, die eigenen Anhänger im Gäs­te­sektor unter­zu­bringen. Dass Liga und Straf­senat den Klub aus­drück­lich vor Kon­se­quenzen warnte – wurscht, denn for­mal­ju­ris­tisch war Rapid nun mal im Recht.