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Das IFAB, das inter­na­tio­nale Regel­gre­mium, hat die Hand­spiel­regel in den ver­gan­genen Jahren immer wieder refor­miert. Was leider bis heute zu Irri­ta­tionen bei Spie­lern, Trai­nern, Zuschauern und Schieds­rich­tern führt. So wie zuletzt im Spiel zwi­schen Lever­kusen und Hertha. Dabei ist die Sache eigent­lich sehr simpel. 11FREUNDE-Regel­ex­perte Percy Flâge klärt auf.

Ein Ver­gehen liegt vor, wenn ein Spieler…

1. „… den Ball absicht­lich mit der Hand/​dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewe­gung der Hand/​des Arms zum Ball).“ Es sei denn, er beteuert danach, das Pro­blem ver­standen zu haben, in Zukunft demü­tiger auf­treten zu wollen und über­haupt die aus­ufernde Kom­mer­zia­li­sie­rung im Fuß­ball für total pro­ble­ma­tisch zu erachten. Sagt er dies und setzt dar­über hinaus noch einen scha­blo­nen­haften und auf keinen Fall kon­tro­versen Insta­gram-Post mit aus­ge­höhlten Hashtag-Phrasen ab, wird ihm vom Schieds­richter unver­züg­lich Abso­lu­tion erteilt. Der Spieler gilt als reha­bi­li­tiert, das Hand­spiel wird nicht geahndet. Im Gegen­teil: Er hat für den Rest des lau­fenden Spiels ein wei­teres Hand­spiel frei.

2. „… unmit­telbar nachdem er den Ball mit der Hand/​dem Arm berührt hat (ob absicht­lich oder nicht), ins geg­ne­ri­sche Tor trifft.“ Außer natür­lich, im Sta­dion befinden sich mehr als acht Per­sonen mit dem Vor­namen Markus. In diesem Fall bekommt der Schieds­richter ein unauf­fäl­liges Signal von einem seiner Assis­tenten und lässt die Aktion ein­fach und ohne nähere Angabe von Gründen wei­ter­laufen. Reagiert ein Spieler der benach­tei­ligten Mann­schaft empört, so ist dieser mit einer maximal kramp­figen, enorm über­zeich­neten und auf keinen Fall coolen Geste vom Schieds­richter zu ermahnen (siehe Bei­spiel 1). Im Ide­al­fall über­schreitet der Hosen­bund des Schieds­rich­ters den Bauch­nabel im Moment der Ermah­nung um meh­rere Zen­ti­meter. Alter­nativ dazu kann die Frisur des Schieds­rich­ters auch zum letzten Mal Mitte der Neun­ziger in Mode gewesen sein.

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Bei­spiel 1: Peter Gagel­mann macht Marko Pan­telic unmiss­ver­ständ­lich klar, wer hier ver­krampfter ist.

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3. „… direkt mit der Hand/​dem Arm (ob absicht­lich oder nicht) ins geg­ne­ri­sche Tor trifft (gilt auch für den Tor­hüter).“ Aus­nahme: Der Spieler ist eigent­lich nicht son­der­lich tor­ge­fähr­lich (Richt­wert ist hier ein Dennis-Diek­meier-Quo­tient von maximal 0,0073 Toren/​Spiel), und der VAR hat eine (nicht gering­fü­gige) Summe darauf gesetzt, dass eben jener Spieler über­ra­schend trifft. Ist dies der Fall, kann der VAR sein Veto­recht gel­tend machen. Das Tor zählt. Nach Spie­lende wird diese zum Himmel schrei­ende Unge­rech­tig­keit vom dienst­ha­benden Schieds­richter-Experten im Live-TV sto­isch und unsach­lich geleugnet (siehe Bei­spiel 2).

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Augen zu und durch: Fehl­ent­schei­dungen gilt es im Nach­gang gekonnt zu igno­rieren!

Ein Ver­gehen liegt außerdem vor, wenn ein Spieler den Ball mit der Hand/​dem Arm berührt und…

1. „… seinen Körper auf­grund der Hand-/Arm­hal­tung unna­tür­lich ver­grö­ßert.“ Die Regel gilt aller­dings nicht, wenn dieser Spieler Jerôme Boateng heißt und das Hand­spiel zu einem für die Meis­ter­schaft ent­schei­denen Elf­meter für Borussia Dort­mund führen könnte. Basta. Eine zweite Aus­nahme liegt vor, wenn der Spieler seinen Körper nicht nur auf­grund der Hand-/Arm­hal­tung unna­tür­lich ver­grö­ßert, son­dern auch andere Kör­per­re­gionen ganz all­ge­mein unna­tür­lich ver­grö­ßert wirken (das soge­nannte Goretzka-Para­doxon, siehe Bei­spiel 3).

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Bei­spiel 3: Leon Goretzka hat seinen Körper ver­grö­ßert. Unna­tür­lich?

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Wei­terhin heißt es: Eine unna­tür­liche Ver­grös­se­rung des Kör­pers liegt vor, wenn die Hand-/Arm­hal­tung weder die Folge einer Kör­per­be­we­gung des Spie­lers in der jewei­ligen Situa­tion ist noch mit dieser Kör­per­be­we­gung gerecht­fer­tigt werden kann.“ Jedoch gilt: Hat der Spieler zwei linke Hände, ist er grund­sätz­lich nicht für sein Han­deln ver­ant­wort­lich zu machen. Ist sich der Schieds­richter nicht sicher, ob der Spieler zwei linke Hände hat, lässt er ihn ein Ikea-Regal seiner Wahl auf­bauen.

Für alle eben genannten Ver­gehen gilt außerdem Fol­gendes: Legt Thomas Müller in den 24 Stunden nach dem Spiel per selbst­ge­rechter Video­bot­schaft Ein­spruch gegen die Inter­pre­ta­tion der Szene ein, sind die Medien“ Schuld und zur Rechen­schaft zu ziehen. Das Spiel­ergebnis wird nicht gewertet, dafür dürfen Ronny, Thomas Hitzl­sperger und Bum Bum Babatz stell­ver­tre­tend für die Profis mit einem enorm hart auf­ge­pumpten Fuß­ball im Wechsel und vom Elf­me­ter­punkt aus auf einen mit dem Rücken zu ihnen und gebückt im Tor ste­henden Bild-Redak­teur schießen.

Abge­sehen von den genannten Ver­gehen liegt in fol­genden Situa­tionen, in denen der Ball an die Hand/​den Arm eines Spie­lers springt, in der Regel kein Ver­gehen vor:

1. Der Ball wird zwar absicht­lich mit der Hand gespielt, aller­dings gab es seit meh­reren Wochen keine gra­vie­rende Fehl­ent­schei­dung mehr und die Dop­pel­pass-Redak­tion sorgt sich so langsam um Gesprächs­stoff. In diesem Fall kann das Hand­spiel vom Schieds­richter ein­fach igno­riert werden. Regt sich Stefan Effen­berg am Sonntag dann so sehr über die Fehl­ent­schei­dung auf, dass sich der neben ihm sit­zende und um ein Min­destmaß an Sach­lich­keit bemühte Jour­na­list fremd­schämt, so ist dem Schieds­richter unbe­dingt das nächste Top­spiel zu geben. 

2. Der VAR sagt, dass es so ist. Der VAR ist nie­mandem Rechen­schaft schuldig. Er ist gut und macht den Fuß­ball gerechter.

3. Die eine Hand hat zuvor gemäß des DFL-Hygie­ne­kon­zepts 30 Sekunden lang die andere Hand gewa­schen, dabei wurde zweimal in mode­ratem Tempo Happy Bir­thday“ gesungen.

4. Die Hand gehört Gott. In diesem Fall wird auf keinen Fall abge­pfiffen und Argen­ti­nien zieht auf direktem Weg ins WM-Halb­fi­nale 1986 ein. 

5. Eigent­lich wollte der Spieler dem Ball nur den kleinen Finger rei­chen. In diesem Fall kann er nichts dafür, wenn sich der Ball danach gleich die ganze Hand genommen hat.

Außerdem wichtig:
Für den Tor­hüter gelten beim Hand­spiel außer­halb des eigenen Straf­raums die glei­chen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Faustet der Tor­hüter jedoch in einem geg­ne­ri­schen Ros­to­cker Straf­raum ein Tor, ist er danach als Kult­figur abzu­feiern.