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Seite 2: Regelwerk lässt UEFA viel Spielraum

Welche Aus­wir­kungen hätte ein Aus­schluss einer Mann­schaft auf den sport­li­chen Wett­be­werb?
Das ist unklar. Die UEFA hatte vor Beginn der EM-Qua­li­fi­ka­tion 2014 ein 66-sei­tiges Regel­werk ver­öf­fent­licht, das eigent­lich alle Even­tua­li­täten abde­cken sollte; von der kor­rekten Bedie­nung der Sta­di­onuhr (die Nach­spiel­zeit darf nicht auf der Anzei­ge­tafel mit­laufen) bis zur Wahl der Heim- und Aus­wärts­tri­kots.

Bezüg­lich der Dis­qua­li­fi­ka­tion einer Mann­schaft aus dem lau­fenden Wett­be­werb bleibt der Text aber vage. In Artikel 27, Punkt 3 heißt es schlicht: Wird ein Ver­band aus dem lau­fenden Wett­be­werb aus­ge­schlossen, werden die Resul­tate und Punkte aus allen Spielen der betref­fenden Mann­schaft annul­liert.“

Klingt simpel, ist es aber nicht. Schließ­lich ziehen bei dieser EM erst­mals nicht nur die Grup­pen­ersten und ‑zweiten in die KO-Phase ein, son­dern auch die vier besten Dritt­plat­zierten. Den Begriff besten“ defi­niert die UEFA in Artikel 18, Punkt 3. Dem­nach werden die Grup­pen­dritten nach fol­genden Kri­te­rien gelistet: a. höhere Punkt­zahl; b. bes­sere Tor­dif­fe­renz; c. grö­ßere Anzahl erzielter Tore; d. Fair­play-Ver­halten der Mann­schaften in der End­runde gemäß Anhang C.5.1; e. Plat­zie­rung in der UEFA-Koef­fi­zi­en­ten­rang­liste für Natio­nal­mann­schaften (vgl. Anhang B.1.2.b).“

Hier manö­vriert sich die UEFA in ein Dilemma. Wird der rus­si­sche Ver­band noch wäh­rend der Grup­pen­phase dis­qua­li­fi­ziert, hätte der letzt­lich Dritt­plat­zierte in Gruppe B einen klaren Wett­be­werbs­nach­teil. Schließ­lich würden dann ledig­lich zwei Grup­pen­spiele in die Wer­tung ein­fließen – eins weniger als alle anderen EM-Teil­nehmer bestreiten. Da die Gesamt­punkt­zahl das Haupt­kri­te­rium für das Ran­king der Grup­pen­dritten dar­stellt, wären die rus­si­schen Gegner klar im Nach­teil.

Eine Lösung scheint noch nicht gefunden. Ein Sze­nario, bei dem nach Abschluss der Grup­pen­phase sämt­liche Ergeb­nisse gegen die Grup­pen­vierten annul­liert werden, um zumin­dest wieder die Berech­nungs­grund­lage anzu­passen, ist unwahr­schein­lich – schließ­lich könnten so die Plat­zie­rungen noch gehörig durch­ge­mischt werden, Pro­teste und Klagen der Ver­bände wären die Folge.

Was dann? Sollte es wirk­lich zu einem Aus­schluss kommen, würde das Emer­gency Panel“ der UEFA ein­ge­schaltet werden. Die Ent­schei­dung läge dann in den Händen eines fünf­köp­figen Gre­miums, ange­führt von UEFA-Prä­si­dent Ángel María Villar Llona. Den kennen wir doch schon…