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Im März 2016 sollen rund 40 Glad­bach-Fans ein Zug­ab­teil gestürmt und sechs BVB-Fans gezwungen haben, ihre Schals aus­zu­hän­digen, woraus eine Aus­ein­an­der­set­zung beider Fan­lager resul­tierte. Ein Jahr später fahn­dete die Polizei mit Bil­dern öffent­lich nach neun mut­maß­li­chen Tätern. Am Don­nerstag wurde nun das abschlie­ßende Gerichts­ur­teil gefällt. Ergebnis: Frei­spruch für alle.

Wir spra­chen mit Simon B. von der Fan­hilfe Mön­chen­glad­bach über den Fall.

Simon B., ges­tern ist für sieben Ange­klagte eine fast vier­jäh­rige Gerichts-Odysee zu Ende gegangen. Können Sie die Ereig­nisse kurz zusam­men­fassen?
Glad­ba­cher Fans sollen vor vier Jahren in einem Zug auf der Rück­reise vom Aus­wärts­spiel Wolfs­burg gegen Glad­bach Straf­taten gegen­über BVB-Anhän­gern begangen haben. Da ging es um Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung. Die fäl­ligen Anzeigen wurden erst Monate später raus­ge­schickt und unge­fähr ein Jahr danach wurden die Beschul­digten öffent­lich zur Fahn­dung aus­ge­schrieben. Die Betei­ligten und wir von der Fan­hilfe wurden davon damals völlig über­rascht. Die abge­druckten Gesichter am Morgen in den nie­der­rhei­ni­schen Zei­tungen zu sehen, war ein Schock. Die ersten Betrof­fenen haben sich dann auch direkt bei uns gemeldet. Das war der Start­schuss für ein Ver­fahren mit einer öffent­li­chen Anpran­ge­rung von Fans, das wir so noch nicht erlebt haben.

Obwohl bereits öffent­lich nach den mut­maß­li­chen Straf­tä­tern gefahndet wurde, wurden einige Ver­fahren relativ zügig wieder ein­ge­stellt. Woran lag das?
In den Tagen nach der Fahn­dung haben sich die aller­meisten Fans auf unser und auf anwalt­li­ches Anraten der Polizei gestellt, damit die Medien die Fahn­dungs­fotos raus­nehmen. Für die Betrof­fenen war es natür­lich eine enorme Druck­si­tua­tion. Familie, Freunde und Arbeit­geber haben die Fotos gesehen. Es gab Chefs die mit Kün­di­gung drohten, zer­rüt­tete Fami­lien und ein Borusse musste sogar strenge Auf­lagen in seinem frei­wil­ligen sozialen Jahr hin­nehmen. Das kann Iden­ti­täten zer­stören. Des­wegen haben sie sich vor­erst gestellt und gesagt: Hier, ich bin der, den ihr sucht nehmt die Bilder bitte raus.“ Ein Jahr nach der Öffent­lich­keits­fahn­dung sind dann auch schon die ersten Ver­fahren aus Mangel an Beweisen ein­ge­stellt worden, weil klar war, dass zwar nach ihnen gefahndet worden ist, aber dass letzt­end­lich gar nichts vor­ge­worfen werden konnte.

Beim Gerichts­pro­zess am Don­nerstag wurden dann die rest­li­chen sieben Ange­klagten frei­ge­spro­chen. Wie ver­lief der Pro­zess?
Ein Ver­treter der Bun­des­po­lizei Dort­mund, der wohl­ge­merkt auch an den Ermitt­lungen betei­ligt war, trat als Zeuge auf. Bei seiner Befra­gung haben sich ekla­tante Ermitt­lungs­fehler ergeben, die letzt­end­lich zum Frei­spruch geführt haben.

Wie sahen diese Ermitt­lungs­fehler aus?
Den Zeugen wurden Videos gezeigt, die gar nicht aus dem Zug waren, in dem die Straf­taten pas­siert sind, son­dern von dem Zug, in dem die Fans vorher gefahren sein sollen. Jene Videos waren dann auch noch sehr ver­kürzt und zusam­men­ge­schnitten. Unsere Anwälte haben die Hände über dem Kopf zusam­men­ge­schlagen, als her­auskam, was letzt­end­lich in der Akte gezeigt worden ist. Hinzu kam, dass den Zeugen, die die Tat­vor­würfe erhoben haben oder erhärten sollten, Licht­bild­mappen vor­ge­legt wurden. In diesen wollte die Polizei die Tat­ver­däch­tigen schon vorher als solche iden­ti­fi­ziert haben. Den Zeugen sind Bilder vor­ge­legt worden, die bereits mit Beschul­digter“ oder Tat­ver­däch­tiger“ über­schrieben waren. Das war dann natür­lich keine objek­tive Iden­ti­fi­ka­tion mehr. Wenn über einem Bild von zehn so etwas steht, dann kann das logi­scher­weise keine ver­nünf­tige Fest­stel­lung sein. Den Zeugen wurde auf dem Teller ser­viert, wen sie beschul­digen sollen. Der vor­sit­zende Richter und die Staats­an­wältin waren des­wegen eben­falls fas­sungslos. Unser Anwalt hat noch nie erlebt, dass die Staats­an­walt­schaft so erschro­cken von der Poli­zei­ar­beit war. Nor­ma­ler­weise legt die Staats­an­walt­schaft häufig die schüt­zende Hand über die Exe­ku­tive. Auch der Richter sprach von hane­bü­chener Poli­zei­ar­beit“.