Droht dem Karlsruher SC die Zahlungsunfähigkeit? Zumindest nicht unmittelbar, sagt KSC-Geschäftsführer Michael Becker – und erklärt, weshalb eine Planinsolvenz dennoch ein sinnvoller Schritt sein könnte.
Michael Becker, am Mittwochmorgen berichtete der SWR, dass dem Karlsruher SC die Insolvenz drohe. Wie nervenaufreibend war der Tag für Sie?
Nachdem der Bericht beim SWR online ging, stand mein Handy nicht mehr still. Es kamen natürlich zahlreiche Nachfragen. Allerdings wird der Sachverhalt in dem Artikel nicht ganz korrekt dargestellt. Derzeit erwarten wir in den nächsten Wochen keine Zahlungsunfähigkeit. Wenn die TV-Gelder fließen, sind nach aktueller Planung bis zum 30. Juni 2020 ausreichend finanzielle Mittel vorhanden.
Wie realistisch ist es denn, dass diese TV-Gelder fließen?
Nach unseren aktuellen Einschätzungen gehe ich davon aus, dass die Gelder kommen. Diese Einschätzungen können sich angesichts der Dynamik der Lage natürlich täglich ändern .
Dennoch: Wie ernst ist die aktuelle Lage des Karlsruher SC?
Sehr ernst. Aber das ist sie für viele Vereine. Bei uns kommt hinzu, dass wir – bedingt durch zwei Jahre in der dritten Liga und den Stadionumbau – auch schon vor der Corona-Krise finanzielle Schwierigkeiten hatten. Mit der Ausgliederung und dem nachgelagerten Aktienverkauf wollten wir uns finanziell stabilisieren und die Verpflichtungen aus der Vergangenheit ablösen. Aufgrund der Corona-Pandemie geht dieser Plan nun allerdings nicht mehr auf, weil in der aktuellen Lage niemand Aktien in größerem Maße kauft.
Mit welchen Szenarien beschäftigen Sie sich?
Wir sind von der DFL wegen der Corona-Situation explizit dazu aufgerufen, ein Worst-Case-Szenario durchzurechnen. Auf Basis dieser Rechnungen gilt es nun, Lösungsansätze zu finden. Da muss man in alle Richtungen denken. Dementsprechend haben wir mehrere Szenarien durchgespielt, um für alle Eventualitäten gut gewappnet zu sein. Für uns ist es wichtig, den Betreib nicht nur bis zum 30. Juni zu sichern, sondern auch darüber hinaus. Dafür benötigen wir eine entsprechende Finanzierung.
„Ein Insolvenzverfahren bedeutet immer Vertrauensverlust“
Zählt zu den diskutierten Lösungsansätzen auch eine sogenannte Planinsolvenz, wie sie der SWR ins Spiel gebracht hat?
In der aktuellen Lage gibt es bei uns keinerlei Denkverbote. Deshalb haben wir uns natürlich auch mit diesem Szenario beschäftigt.
Wie muss man sich eine solche Planinsolvenz vorstellen?
Der Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren ist der, dass wir bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, wie es korrekt heißt, weiter die Zügel in der Hand halten. Die Geschäftsführung bleibt weiter im Amt und bekommt einen Sachverwalter an die Seite gestellt, der die Geschäfte kontrolliert und beaufsichtigt. Das bietet viel mehr Einflussmöglichkeiten als ein klassisches Insolvenzverfahren, bei dem der Insolvenzverwalter die meisten Entscheidungen trifft. Ziel eines Verfahrens in Eigenverwaltung ist zudem explizit nicht die Abwicklung eines Unternehmens, sondern die Sanierung, um den Fortbestand zu sichern und gestärkt in die Zukunft zu gehen. Gleichzeitig muss man berücksichtigen, dass bei einem Insolvenzverfahren immer Gläubiger zurückgelassen werden. Deshalb bedeutet ein solches Verfahren immer einen Vertrauensverlust. Wir müssen uns ganz genau überlegen, ob wir diesen Schritt gehen wollen, sollte es die Lage erfordern.