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Es waren wider­liche Szene an dem Nach­mittag des 28. Aprils in Potsdam-Babels­berg. Vor dem Anpfiff des Lokal­schla­gers hatten Fans von Energie Cottbus, nachdem das Spiel auf­grund von Pyro-Akti­vi­täten später ange­pfiffen worden war, offen den Hit­ler­gruß gezeigt, hatten rechts­extreme Slo­gans wie Arbeit macht frei, Babels­berg 03“ oder Zecken, Zigeuner und Juden“ gerufen und zum Schluss das Spiel­feld gestürmt. Ein Fall für das Sport­ge­richt des Nord­ost­deut­schen Fuß­ball­ver­bands.

Zwei Ver­fahren

Und Energie Cottbus wurde bestraft. 10.000 Euro und ein Geis­ter­spiel lau­tete das Urteil. Wei­tere 6.000 Euro für Fehl­ver­halten in drei anderen Sta­dien. Allein: Das Sport­ge­richt ver­ur­teilte gar nicht die rechts­extremen Vor­fälle, son­dern allein die Pyro-Vor­fälle und den Platz­sturm. Der SV Babels­berg wurde zeit­gleich für das Beschimpfen der Cottbus-Fans als Nazi­schweine“ zu einer Geld­strafe von 7.000 Euro ver­ur­teilt (»> 11FREUNDE berich­tete).

Erst im Nach­hinein fiel wohl auch dem NOFV-Sport­ge­richt auf, dass das nicht ganz passt. Und erlegte den Cott­bus­sern eine wei­tere Strafe auf. In einem zweiten Ver­fahren wurde der Verein wegen der ras­sis­ti­schen Vor­fälle zu einer Geld­strafe von 5.000 Euro ver­ur­teilt. Zudem solle Cottbus ein Kon­zept zur Ver­mei­dung von demo­kra­tie­feind­li­chen Ver­feh­lungen“ aus­ar­beiten.

Ein Urteil, das nun auf­ge­hoben wurde. Ein mora­li­scher Skandal.

Energie-Prä­si­dent Michael Wahlich erklärte gegen­über der ›Lau­sitzer Rund­schau‹, dass die ras­sis­ti­schen Vor­fälle bereits im ersten Ver­fahren bekannt gewesen wären. Auf­grund eines soge­nannten Straf­kla­ge­ver­brauchs dürften die glei­chen Ver­gehen nicht in einem neuen Ver­fahren noch einmal abge­ur­teilt werden. Ein neu­er­li­ches Ver­fahren gegen uns ist aus rechts­staat­li­chen Gründen des­halb eben nicht mög­lich“, erklärte Wahlich gegen­über der Rund­schau.

Win­kelzug

Ein juris­ti­scher Win­kelzug, der sicher­lich seine Berech­ti­gung hat. Doch im Großen und Ganzen ist das kuriose Ver­fahren des NOFV nur mit ent­setztem Kopf­schüt­teln zu begleiten.