Naziparolen und Hitlergrüße – trotz offenkundigem Rassismus seiner Fans wird Energie Cottbus vom Sportgericht nicht belangt. Die Begründung ist formaljuristischer Schnick-Schnack. Und setzt ein Zeichen, das sich nicht einmal mehr der DFB bieten lassen will.
Es waren widerliche Szene an dem Nachmittag des 28. Aprils in Potsdam-Babelsberg. Vor dem Anpfiff des Lokalschlagers hatten Fans von Energie Cottbus, nachdem das Spiel aufgrund von Pyro-Aktivitäten später angepfiffen worden war, offen den Hitlergruß gezeigt, hatten rechtsextreme Slogans wie „Arbeit macht frei, Babelsberg 03“ oder „Zecken, Zigeuner und Juden“ gerufen und zum Schluss das Spielfeld gestürmt. Ein Fall für das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbands.
Zwei Verfahren
Und Energie Cottbus wurde bestraft. 10.000 Euro und ein Geisterspiel lautete das Urteil. Weitere 6.000 Euro für Fehlverhalten in drei anderen Stadien. Allein: Das Sportgericht verurteilte gar nicht die rechtsextremen Vorfälle, sondern allein die Pyro-Vorfälle und den Platzsturm. Der SV Babelsberg wurde zeitgleich für das Beschimpfen der Cottbus-Fans als „Nazischweine“ zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt (»> 11FREUNDE berichtete).
Erst im Nachhinein fiel wohl auch dem NOFV-Sportgericht auf, dass das nicht ganz passt. Und erlegte den Cottbussern eine weitere Strafe auf. In einem zweiten Verfahren wurde der Verein wegen der rassistischen Vorfälle zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Zudem solle Cottbus ein „Konzept zur Vermeidung von demokratiefeindlichen Verfehlungen“ ausarbeiten.
Ein Urteil, das nun aufgehoben wurde. Ein moralischer Skandal.
Energie-Präsident Michael Wahlich erklärte gegenüber der ›Lausitzer Rundschau‹, dass die rassistischen Vorfälle bereits im ersten Verfahren bekannt gewesen wären. Aufgrund eines sogenannten Strafklageverbrauchs dürften die gleichen Vergehen nicht in einem neuen Verfahren noch einmal abgeurteilt werden. „Ein neuerliches Verfahren gegen uns ist aus rechtsstaatlichen Gründen deshalb eben nicht möglich“, erklärte Wahlich gegenüber der Rundschau.
Winkelzug
Ein juristischer Winkelzug, der sicherlich seine Berechtigung hat. Doch im Großen und Ganzen ist das kuriose Verfahren des NOFV nur mit entsetztem Kopfschütteln zu begleiten.