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Viel­leicht ist für alle, die das Som­mer­mär­chen“ erlebt und in vollen Zügen genossen haben, jetzt der Zeit­punkt gekommen, einen klaren Schnitt zu machen. Einen Schnitt, der das Jahr­hun­dert­ereignis von den Mau­sche­leien und Rechts­brü­chen im Hin­ter­grund radikal trennt. Andern­falls dürfte es schwierig werden, jemals wieder ohne Bit­ter­keit auf den heißen Sommer des Jahres 2006 zu schauen. Sich mit woh­ligem Emp­finden oder gar Gän­se­haut der trö­tenden Kohorten Mexi­kaner in der Nürn­berger Innen­stadt zu erin­nern, dem gold­gelb fun­kelnden Meer aus Schweden-Fans unter der Ber­liner Sie­ges­säule oder an David Odon­kors Außen­bahn­sprint direkt in die Alma­nache des Fuß­balls.

Wer diese Erin­ne­rungen in seinem Herzen trägt, sollte ihnen dort einen kom­for­ta­blen, flau­schig wat­tierten Platz ein­richten, um die don­nernden Erup­tionen der Begleit­um­stände abzu­fe­dern. Diese netten Erin­ne­rungen an ein gast­freund­schaft­li­ches Land in Frie­dens­zeiten nach der Jahr­tau­send­wende, in dessen Bevöl­ke­rung offenbar noch Einig­keit herrschte, den Men­schen, die kamen, um Fuß­ball­spiele zu ver­folgen, ein anderes, offe­neres, herz­li­cheres Bild von Deutsch­land zu ver­mit­teln, als es bis dato in der Welt bekannt gewesen war.

Die Schlinge zieht sich zu

Denn wer das nicht kann und allein mit dem Gerech­tig­keits­emp­finden eines auf­rechten Demo­kraten auf die Ereig­nisse im Vor­feld des Tur­niers schaut, für den tun sich Abgründe auf, die das mär­chen­hafte Andenken unwie­der­bring­lich beschä­digen. Man­cher wird sagen, wussten wir doch immer, dass bei der Ver­gabe von Events dieser Art nichts auf legalem Weg abläuft. Und doch ließe sich ent­gegen, dass in einem Rechts­staat, so lange nicht das Gegen­teil bewiesen ist, die Unschulds­ver­mu­tung gilt. Und auch, wenn die Unschulds­ver­mu­tung bis auf wei­teres von Bestand ist, scheint es, als würde sich langsam die Schlinge um den Hals der Ver­ant­wort­li­chen zuziehen.

Denn das Ober­lan­des­ge­richt in Frank­furt hat ent­schieden, dass ein aus­rei­chender Tat­ver­dacht gegen die ehe­ma­ligen DFB-Bosse Dr. Theo Zwan­ziger und Wolf­gang Niers­bach vor­liegt, sowie gegen den frü­heren DFB-Gene­ral­se­kretär Horst R. Schmidt und vor­ma­ligen FIFA-Gene­ral­se­kretär Urs Lindi, um die vier Herren anzu­klagen. Ihnen wird zu einem noch fest­zu­le­genden Termin der Pro­zess gemacht. Das OLG revi­diert damit eine Ent­schei­dung des Land­ge­richts Frank­furt aus dem Oktober 2018, dass die Eröff­nung eines Haupt­ver­fah­rens abge­lehnt hatte. Nach vor­läu­figer Bewer­tung liegt ein hin­rei­chender Ver­dacht dafür vor, dass die vier Ange­klagten im Zusam­men­hang mit der als Betriebs­aus­gabe ›Kos­ten­be­tei­li­gung FIFA Gala 2006‹ bezeich­neten Rück­zah­lung eines Dar­le­hens an den Fuß­baller F.B. in Höhe von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2006 eine Steu­er­hin­ter­zie­hung bzw. Bei­hilfe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung begangen haben“. So heißt es in der Erklä­rung des OLG.