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Seite 2: Vertrauen völlig dahin

Nach drei Spruch­kam­mer­sit­zungen stand Aus­sage gegen Aus­sage. Auf der einen Seite ein Schieds­richter, der es gehört und gesehen haben will. Auf der anderen Seite der ASV Mett­mann und seine Truhe aus Gegen­be­weisen. Was also tun, Herr Johannes Daners, Vor­sit­zender der Ver­bands­spruch­kammer? Das Sport­recht der Fifa sieht in sol­chen Fällen vor, Schieds­rich­tern eine hohe Glaub­wür­dig­keit zuzu­spre­chen“, erklärt Daners. Die Aus­sage des Schiris sei dem­nach als wahr­schein­lich und die des ASV als unwahr­schein­lich beur­teilt worden.

Mett­manns Vor­stands­mit­glied Musa Ibis sagt daher im Nach­hinein: Wir wissen eigent­lich gar nicht, warum über­haupt ver­han­delt wurde. Es stand von vorn herein fest, dass wir den Kür­zeren ziehen würden. Mein Ver­trauen in den Ver­band ist völlig dahin.“ Nicht nur das Urteil selbst regt Ibis auf, viel­mehr die Situa­tion vor der Urteils­ver­kün­dung: Man legte uns nahe, besser zuzu­geben, dass Przy­bylski den Schiri beschimpft habe, um eine mil­dernde Strafe zu bekommen. Eine total absurde Situa­tion, in der wir zehn Minuten Zeit hatten uns abzu­spre­chen. Aber man kann doch nicht ein­fach lügen. Wir blieben also bei unserer Aus­sage und bekamen dann die volle Breit­seite.“

Im Zweifel für den Schiri

Daners, von Beruf Rechts­an­walt, bestä­tigt Ibis‘ Aus­sagen: Klar, ich kann den Ärger ver­stehen. Wir wollten damit aber die Karten offen auf den Tisch legen, da ein Geständnis eine Mil­de­rung der Strafe vor­ge­sehen hätte, so ist das eben. Wir haben damit den Ver­ant­wort­li­chen des ASV die Mög­lich­keit gegeben sich zu fragen, was ihnen lieber sei. Vor fünf bis zehn Jahren gab es solch ein Ent­ge­gen­kommen gar nicht, die Zeiten sind Gott sei Dank vorbei. Heute ist das viel trans­pa­renter.“

Eigent­lich, so Daners weiter, könne der ASV Mett­mann noch froh sein, dass es nur zehn Wochen Sperre seien. Dis­kri­mi­nie­rende Belei­di­gungen könnten einen Spieler bis zu sechs Monate aus dem Ver­kehr ziehen. Weil aber der Wahr­heits­ge­halt schwer zu über­prüfen“ gewesen sei, habe man die Ver­bal­at­tacke als Nor­mal­be­lei­di­gung“ ein­ge­stuft.

Hin­sicht­lich des unklaren Her­gangs schließt Rechts­an­walt Daners mit der bemer­kens­werten Aus­sage, dass im Zweifel für den Ange­klagten“ eben nur dann greifen würde, wenn es erst über­haupt Zweifel gäbe, was aber nicht der Fall gewesen sei. Statt Empö­rung sollte der ASV also besser Dank­bar­keit zeigen und sich ein­ge­stehen: man steht wirk­lich im Abseits, wenn der Schiri pfeift.