Wir bauen unsere Seite für dich um. Klicke hier für mehr Informationen.

Herr Noli, der Kicker“ berichtet in einer Recherche von der Datei EASy Gewalt und Sport“, einer Daten­bank, in der die bay­ri­sche Polizei seit dem 24. Januar 2020 sen­sible Daten von Fuß­ball­fans in Bayern sam­melt, 1644 Per­sonen seien darin zum Stand des 15. Juni dieses Jahres bereits ver­merkt worden. Welche Daten wurden nach jet­zigem Kennt­nis­stand gesam­melt?
Ich muss vor­weg­schi­cken, dass die Aus­künfte zu der Datei bis­lang sehr spär­lich aus­fallen und wir daher noch nicht alles wissen. Die Datei wurde im Geheimen ein­ge­führt und von der bay­ri­schen Polizei so lange wie mög­lich im Ver­bor­genen gehalten. Nur durch das Nach­bohren eines Fans kam über­haupt heraus, dass diese Datei exis­tiert. Der Fan wurde von der Polizei zunächst hin­ge­halten und selbst als er gezielt nach der Datei fragte, hat er die Aus­künfte nur sehr zöger­lich und unvoll­ständig erhalten, dazu waren sie inhalt­lich mit­unter wider­sprüch­lich. Das ist nicht gerade trans­pa­rent und bür­ger­freund­lich. Erst durch eine Land­tags­an­frage der Frak­tion Bündnis 90/​Die Grünen hat die Staats­re­gie­rung einige Aus­künfte zu der Datei erteilt, dabei aber viele Fragen aus­wei­chend beant­wortet. Das würde ich als Geheim­nis­krä­merei bezeichnen.

Was wurde in den bis­he­rigen Ant­worten denn preis­ge­geben?
Es wurde bestä­tigt, dass zu den ein­ge­tra­genen Per­sonen nicht nur ver­schie­dene per­sön­liche Daten und Licht­bilder gespei­chert, son­dern auch ihre Zuge­hö­rig­keiten zu einer Fan­gruppe und, zumin­dest bei einigen Fans, auch sämt­liche Sta­di­on­be­suche erfasst werden. Außerdem soll auch die Spei­che­rung von Orten und Adressen wie etwa der Arbeits­stätte, dem Wohn­sitz der Eltern oder besuchter Lokale mög­lich sein. Die Daten stellen so Bewe­gungs­pro­file und Per­so­na­gramme dar, die erheb­lich in das Pri­vat­leben der Per­sonen ein­greifen. Sie werden bei einer völlig legalen Tätig­keit, näm­lich dem pri­vaten Besuch eines Fuss­ball­sta­dions, erhoben. Es werden Mit­glie­der­listen von Fan­gruppen erstellt, obwohl diese Gruppen legal und nicht ver­boten sind, das ist unzu­lässig, das geht nor­ma­ler­weise nur bei schweren Ter­ror­vor­würfen unter strengen recht­li­chen Vor­aus­set­zungen. Es han­delt sich daher um eine Form poli­zei­li­cher Beob­ach­tung und Auf­ent­halts­über­wa­chung. Der­ar­tige Über­wa­chungs­mass­nahmen erfor­dern eigent­lich eine Anord­nung durch einen Richter.

Marco Noli ist ein Fach­an­walt für Straf­recht mit Sitz in Mün­chen. Als Teil der AG Fan­an­wälte ver­tritt er auch Fuß­ball­fans bei Rechts­fragen.

Warum sam­melt das bay­ri­sche Lan­des­kri­mi­nalamt diese Daten?
Laut der Aus­kunft der Staats­re­gie­rung sollen Fan­gruppen und deren Umfeld, und damit die gesamte Fan­ge­meinde, über­wacht werden, um Zusam­men­hänge zwi­schen den ein­zelnen Szenen her­zu­stellen. Das passt zu den Über­wa­chungs­phan­ta­sien und dem poli­zei­staat­li­chen Denken der bay­ri­schen Staats­re­gie­rung, das sie in immer wei­teren Ver­schär­fungen des Bay­ri­schen Poli­zei­auf­ga­ben­ge­setztes (BayPAG) zum Aus­druck bringt. Dar­unter fällt zum Bei­spiel die Ein­füh­rung einer Zuver­läs­sig­keits­über­prü­fung für bestimmte Per­sonen, bevor sie ins Sta­dion dürfen, wobei der betrof­fene Per­so­nen­kreis nicht klar defi­niert ist. Eine solche Über­prü­fung wird nor­ma­ler­weise nur im Rahmen hoch­sen­si­bler Tätig­keiten durch­ge­führt, etwa beim Sicher­heits­per­sonal bei einem Flug­hafen oder bei Waf­fen­trä­gern. Die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung möchte lieber chi­ne­si­sche Ver­hält­nisse, als eine bür­ger­freund­liche und trans­pa­rente Polizei.

Fuß­ball­fans, auch wenn sie sich bis­lang nichts zu Schuld kommen ließen, werden so unter Gene­ral­ver­dacht gestellt.“

Marco Noli

Laut des LKA können die Fans bereits auf Basis einer soge­nannten Indi­vi­du­al­pro­gnose“ in die Datei auf­ge­nommen werden. Was heißt das genau?
Das bedeutet, dass die Ein­tra­gungen ledig­lich auf­grund der sub­jek­tiven Ein­schät­zung von Poli­zei­be­amten erfolgen, diese Ein­schät­zungen sind jedoch nicht nach­prüfbar. Die Kri­te­rien für die Ein­tra­gungen sind nicht klar defi­niert, jeg­liche Kon­trolle fehlt, und daher sind will­kür­liche Ent­schei­dung nicht aus­zu­schließen. Außerdem ist ein effek­tiver Rechts­schutz dagegen gar nicht mög­lich, weil die Per­sonen ja nicht einmal über den Ein­trag in die Datei infor­miert werden. Betroffen sind des­halb eben nicht nur Per­sonen, die sich strafbar gemacht haben, son­dern auch welche, gegen die nicht einmal ein Ermitt­lungs­ver­fahren ein­ge­leitet wurde. Fuß­ball­fans, auch wenn sie sich bis­lang nichts zu Schuld kommen ließen, werden so unter Gene­ral­ver­dacht gestellt.