Vor 17 Jahren ließ sich Hartmut Ostermann als Sponsor vom FC Homburg tiefgehende Rechte in der Vereinssatzung verankern. Und obwohl er zur Konkurrenz nach Saarbrücken weiterzog, ist Homburg bis heute an ihn geknebelt. Im Saarland brodelt es gewaltig.
Hartmut Ostermann trägt keine rote Rose im Sakko, selten weißes Hemd und Fliege. Er bevorzugt schwarze Hemden, der oberste Knopf bleibt gerne offen. Rein äußerlich lässt sich eine gewisse Ähnlichkeit zu Don Vito Corleone trotzdem nicht leugnen. Ob des Aussehens oder der zahlreichen Verbindungen in Politik und Wirtschaft wegen, jedenfalls taufte der „Spiegel“ Ostermann bereits 2010: „Der Pate von der Saar“.
Ostermann ist Geschäftsmann. Er baute die Unternehmensgruppe „Victor´s„ auf, zu der neben den gleichnamigen Hotels auch einer der größten Anbieter von Senioreneinrichtungen in Deutschland gehört. Mittlerweile ist Ostermann Vorstand des Aufsichtsrats der „Victor´s Bau & Wert AG“. Im beschaulichen Saarland polarisiert Ostermann seit Jahrzehnten. 2002 musste er für mehrere Tage in Untersuchungshaft, weil eines seiner Unternehmen der Steuerhinterziehung verdächtigt wurde. 17 Millionen Euro. Dank Selbstanzeige blieb er straffrei.
Auf Ewig an den Willen Ostermanns geknebelt
Etwa zur gleichen Zeit – also um die Jahrtausendwende – stieg Ostermann mit seiner Firma „Forum GmbH“ beim klammen FC Homburg als Trikotsponsor ein. Im Gegenzug ließ er sich, beziehungsweise seiner „Victor´s Bau & Wert AG“, am 24. Februar 2000 tiefgehende Befugnisse in der Satzung des damaligen Viertligisten verankern.
Die Satzungsänderungen und die damit einhergehenden „Ostermann-Klauseln“ wurden damals ordentlich beschlossen. Aus vereinsrechtlicher Sicht ist deshalb nichts dagegen einzuwenden. Aus moralischer Sicht allerdings schon. Schließlich wurde die finanzielle Notlage ausgenutzt und eine Satzung verabschiedet, die den Verein auf Ewig an den Willen des Investors Ostermann knebelt.
Was sind die „Ostermann-Klauseln“?
Ostermanns Unternehmen, der „Victor´s Bau & Wert AG“, wurde als juristische Person zahlreiche Sonderrechte in die Satzung geschrieben. Mehrere Klauseln stechen besonders hervor: So steht dem Unternehmen „ein Vetorecht zu Beschlüssen des Vorstandes zu“ (§10). Auch hat es „ein Sonderstimmrecht in Höhe von 26 Prozent der in der Jahreshauptversammlung anwesenden Mitglieder“ (§12). Der Aufsichtsrat vom FC Homburg kann außerdem nur „im Einvernehmen mit der juristischen Person“ bestimmt werden (§13).
Aktuell heiß diskutiert wird allerdings Paragraf 20. Dieser besagt, dass für „Änderungen der Satzung eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung und die Zustimmung der juristischen Person erforderlich“ sind. Vereinfacht gesagt: Egal welche Satzungsänderungen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, es braucht immer die Zustimmung von Ostermanns Unternehmen.