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Mon­tag­abend, 20:30 Uhr in Mainz. Die Mann­schaften aus Mainz und Frei­burg laufen ein und stellen sich am Mit­tel­kreis auf. Hinter ihnen steht in roten Groß­buch­staben: Gegen Mon­tags­spiele“ Fans von beiden Seiten haben sich an der Außen­linie gesam­melt um gegen die Anset­zung am Mon­tag­abend zu pro­tes­tieren. Zwei Fans aus Frei­burg ver­su­chen dem Lini­en­richter einen Wimpel zu über­rei­chen. Darauf: Das Logo vom DFB und der DFL. Das Motto: Ihr fahrt den Fuß­ball an die Wand!“

Es war ein fried­li­cher, aber auch deut­li­cher Pro­test. Am Samstag orga­ni­sierten die Fans bereits ein Spiel im Mainzer Bruch­weg­sta­dion, um ein Zei­chen für den Fuß­ball zu setzen, wie er sein sollte. Der Pro­test setzte sich am Montag wäh­rend des Spiels fort. Zum Ein­laufen zeigte der Groß­teil des Sta­dions Pla­kate gegen die Mon­tags­spiele. Wäh­rend des Spiels waren durch­gängig Tril­ler­pfeifen zu hören. Der Anpfiff der zweiten Halb­zeit ver­zö­gerte sich, weil Mainzer Fans den Frei­burger Tor­wart mit so vielen Klo­pa­pier­rollen ein­deckten, sodass dieser für lange Zeit aus­ge­sorgt hat.

Klage gegen Pfef­fer­spray geschei­tert

Bei einem Fuß­ball­spiel im April 2012 in Nürn­berg wurde nach Angaben der Rot-Schwarzen Hilfe“ – eine Gemein­schaft, die Club-Fans bei juris­ti­schen Themen unter­stützt – ein Mit­glied von einem Poli­zisten geschlagen und mit Pfef­fer­spray ange­sprüht. Straf­an­zeige wurde erstattet, der Poli­zist ver­ur­teilt und dem Opfer Scha­dens­er­satz gezahlt.

Zwei Jahre später erhob der Betrof­fene vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Ans­bach Klage gegen den Frei­staat Bayern. Das Ziel: Künftig solle es in Bayern unter­sagt sein, Pfef­fer­spray anzu­wenden. Der Kläger argu­men­tierte, Pfef­fer­spray falle unter das inter­na­tio­nale Bio­waf­fen­über­ein­kommen. Dieses ver­biete den Ein­satz von bak­te­rio­lo­gi­schen Waffen – und damit Pfef­fer­spray – für mili­tä­ri­sche Zwecke. Des­halb dürfe es schon gar nicht gegen die eigene Bevöl­ke­rung ange­wendet werden.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Ans­bach wies die Klage im März 2016 ab. Die Beru­fung wies der Bay­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richtshof im August 2016 zurück. Die Rot-Schwarze Hilfe hat sich jetzt aus Kos­ten­gründen dazu ent­schieden, auf eine Men­schen­rechts­be­schwerde beim Euro­päi­schen Men­schen­ge­richtshof zu ver­zichten.