Fans aus Mainz und Freiburg protestieren gemeinsam gegen die Montagsspiele. In Hannover steht die Mitgliederversammlung an und in Fürth sorgt ein „Mädelsabend“ für Unmut. Mag keine Montagsspiele: Die 11FREUNDE-Kurvenschau.
Montagabend, 20:30 Uhr in Mainz. Die Mannschaften aus Mainz und Freiburg laufen ein und stellen sich am Mittelkreis auf. Hinter ihnen steht in roten Großbuchstaben: „Gegen Montagsspiele“ Fans von beiden Seiten haben sich an der Außenlinie gesammelt um gegen die Ansetzung am Montagabend zu protestieren. Zwei Fans aus Freiburg versuchen dem Linienrichter einen Wimpel zu überreichen. Darauf: Das Logo vom DFB und der DFL. Das Motto: „Ihr fahrt den Fußball an die Wand!“
Es war ein friedlicher, aber auch deutlicher Protest. Am Samstag organisierten die Fans bereits ein Spiel im Mainzer Bruchwegstadion, um ein Zeichen für den Fußball zu setzen, wie er sein sollte. Der Protest setzte sich am Montag während des Spiels fort. Zum Einlaufen zeigte der Großteil des Stadions Plakate gegen die Montagsspiele. Während des Spiels waren durchgängig Trillerpfeifen zu hören. Der Anpfiff der zweiten Halbzeit verzögerte sich, weil Mainzer Fans den Freiburger Torwart mit so vielen Klopapierrollen eindeckten, sodass dieser für lange Zeit ausgesorgt hat.
Klage gegen Pfefferspray gescheitert
Bei einem Fußballspiel im April 2012 in Nürnberg wurde nach Angaben der „Rot-Schwarzen Hilfe“ – eine Gemeinschaft, die Club-Fans bei juristischen Themen unterstützt – ein Mitglied von einem Polizisten geschlagen und mit Pfefferspray angesprüht. Strafanzeige wurde erstattet, der Polizist verurteilt und dem Opfer Schadensersatz gezahlt.
Zwei Jahre später erhob der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen den Freistaat Bayern. Das Ziel: Künftig solle es in Bayern untersagt sein, Pfefferspray anzuwenden. Der Kläger argumentierte, Pfefferspray falle unter das internationale Biowaffenübereinkommen. Dieses verbiete den Einsatz von bakteriologischen Waffen – und damit Pfefferspray – für militärische Zwecke. Deshalb dürfe es schon gar nicht gegen die eigene Bevölkerung angewendet werden.
Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage im März 2016 ab. Die Berufung wies der Bayrische Verwaltungsgerichtshof im August 2016 zurück. Die Rot-Schwarze Hilfe hat sich jetzt aus Kostengründen dazu entschieden, auf eine Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Menschengerichtshof zu verzichten.