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Stolz reckte DFB-Prä­si­dent Rein­hard Grindel sein Abstim­mungs­kärt­chen in die Höhe. JA“ war darauf zu lesen, genauso wie auf den 258 übrigen Kärt­chen im Saal des DFB-Bun­des­tags. Ein­stimmig hatte der deut­sche Fuß­ball­ver­band den umstrit­tenen Grund­la­gen­ver­trag mit der DFL abge­segnet. Die Kritik, dass der DFB auf viel Geld zugunsten der Pro­fi­ver­eine und zu Ungunsten der Ama­teure ver­zichte, hatte Rein­hard Rau­ball, Prä­si­dent der DFL, als Halb­wahr­heiten weniger Prot­ago­nisten“ abge­stem­pelt. Die echten, wahren Ama­teure haben ent­schieden“, tri­um­phierte des­halb Rein­hard Grindel.

Einen Monat nach der Abstim­mung ver­öf­fent­licht nun eine juris­ti­sche Fach­zeit­schrift einen Auf­satz von Prof. Dr. Rainer Cherkeh, Rechts­an­walt mit Schwer­punkt Wirt­schafts- und Sport­recht, der sagt: Zen­trale For­mu­lie­rungen im Grund­la­gen­ver­trag sind fak­tisch und recht­lich sinnlos. Und schlimmer: Sie schaden dem DFB.

Aus­gaben zulasten der Ama­teure

Das Ver­trags­stück regelt die Abgaben der DFL an den DFB – und umge­kehrt. Beide Par­teien sollen an den Ein­künften des Part­ners fair betei­ligt werden. Weil aber die Summen gede­ckelt werden, findet fak­tisch ein Aus­tausch von vor­ge­fer­tigten Geld­kof­fern statt. Jähr­lich zahlt die DFL, als Lizenz­nehmer des deut­schen Fuß­balls, 26 Mil­lionen Euro an den DFB. Der DFB zahlt im Gegenzug 20 Mil­lionen Euro für die Aner­ken­nung der Abstel­lungs­ver­pflich­tung deut­scher Natio­nal­spieler durch die DFL und um die Spieler für Wer­be­zwecke des DFB nutzen zu dürfen.

Mehr­fach wurde kri­ti­siert, dass der DFB durch den Grund­la­gen­ver­trag auf eine gehö­rige Summe Geld ver­zichten dürfte, denn die Berech­nungs­größen, die an die Ein­künfte der DFL ange­legt werden, sind ver­altet. Gäbe es keine Decke­lungen, könnte der DFB circa die dop­pelte Summe berechnen – und tut es nicht. Zulasten der Lan­des­ver­bände. Und somit auch zulasten der Ama­teure. 

Mehr als ein Medi­en­phä­nomen“?

Neben dieser Decke­lung mündet die andere Seite des Grund­la­gen­ver­trages in einem frag­wür­digen Zah­lungs­ver­spre­chen des DFB an die DFL. 

DFB und DFL traten diesen Behaup­tungen ent­schieden ent­gegen. Popu­lismus“ und Halb­wahr­heiten“ seien das. Ein reines Medi­en­phä­nomen“, erklärte DFB-Schatz­meister Dr. Ste­phan Osna­brügge. DFL-Prä­si­dent Dr. Rein­hard Rau­ball meinte besorgt: Es ist fahr­lässig, wenn die Lau­testen so tun können, als wären sie die Mehr­heit – das ist wie in der Politik.“

Prof. Dr. Rainer Cherkeh ist kein Laut­spre­cher. Auch kein Poli­tiker. Son­dern Hono­rar­pro­fessor mit dem For­schungs- und Tätig­keits­schwer­punkt Sport­recht und er geht der Frage nach, wofür der DFB über­haupt 20 Mil­lionen Euro jähr­lich an die DFL zahlt. Der DFB hat argu­men­tiert, dass ihm erst durch die Rege­lungen im Grund­la­gen­ver­trag eine Ver­mark­tung der Natio­nal­mann­schaft ermög­licht werde. Das ist nicht richtig.“ 

Weil die Ver­eine nach FIFA-Regu­la­rien und nach der DFB-Spiel­ord­nung einer Abstel­lungs­pflicht unter­liegen, könne die DFL kein Geld für die Aner­ken­nung der Abstel­lungs­ver­pflich­tung der Spieler seiner DFL-Klubs ver­langen, sagt Cherkeh. Pflicht ist Pflicht und als ordent­li­ches Mit­glied beim DFB seien diese Regu­la­rien für die DFL, so Cherkeh, ohnehin ver­bind­lich und von der DFL aner­kannt. 

Andern­falls, so hatte 11FREUNDE schon gemut­maßt, müsste der DFB auch an aus­län­di­sche Ligen zahlen, in denen deut­sche Natio­nal­spieler spielen. Prof. Dr. Cherkeh bestä­tigt in seinem Auf­satz diese Annahme und erklärt: Was ohnehin durch die Sta­tuten gere­gelt ist, muss nicht noch gegen geson­derte Ver­gü­tung ›aner­kannt‹ werden.“

20 Mil­lionen für nichts

Viel wich­tiger ist jedoch, dass der DFB auch nichts für die Ver­mark­tung der Spieler an die DFL zahlen müsste. Das ist das kleine Ein-mal-Eins des Ver­mark­tungs­rechts“, sagt Cherkeh, die Ver­mark­tungs­rechte an seinen Aus­wahl­mann­schaften hält immer der Ver­band. Und das ist im Fall der Natio­nal­mann­schaft der DFB.“ Laut DFB und DFL werden durch den Grund­la­gen­ver­trag die Per­sön­lich­keits­rechte der Spieler abge­golten. Aber mit den Spie­lern werden ver­bands­seitig eigen­stän­dige Ver­träge abge­schlossen. Diese Ath­le­ten­ver­ein­ba­rungen gibt es auch in anderen Sport­arten. Weil sie zustimmen, dass der DFB mit ihnen werben darf, erhalten die Natio­nal­spieler des­halb auch eine Ver­gü­tung.“, sagt Cherkeh im Gespräch , das ist jedoch eine ganz eigene Bau­stelle zwi­schen den Spie­lern und dem DFB, die DFL ist dabei kom­plett außen vor.“

Und weiter: Für die 20 Mil­lionen Euro, die der DFB nach Para­graf fünf des Grund­la­gen­ver­trags jähr­lich an die DFL zu zahlen hat, lie­fert die DFL über­haupt keine Gegen­leis­tung.“

Kein Kava­liers­de­likt

20 Mil­lionen Euro. DFB-Schatz­meister Dr. Ste­phan Osna­brügge hatte die Summen so erklärt: Beim Grund­la­gen­ver­trag haben sich Kauf­leute gegen­über­ge­sessen und gegen­seitig bewertet, wel­chen Wert ihre Leis­tungen haben.“ Schon frag­lich, wel­cher DFB-Kauf­mann die Leis­tung gar nichts“ mit dem Preis­schild 20 Mil­lionen Euro“ ver­sehen hat.

Und das ist kein Kava­liers­de­likt. In seinem Auf­satz argu­men­tiert Cherkeh: Der Vor­stand, und hier nament­lich das DFB-Prä­si­dium, ist gehalten, darauf zu achten, dass das von ihm treu­hän­de­risch ver­wal­tete Ver­mögen des DFB erhalten bleibt und es nach Mög­lich­keit sogar (…) zu ver­mehren.“ Weil eine Leis­tung der DFL nicht erkennbar sei, wider­spricht die dort getrof­fene Rege­lung der ver­eins­recht­li­chen Pflicht des Vor­stands zur ord­nungs­ge­mäßen Ver­mö­gens­ver­wal­tung“, fol­gert er. 

Haben Dele­gierte arglos gehan­delt?

Von den Dele­gierten des jüngsten DFB-Bun­des­tags wurde aber auch dieser Passus des Ver­trags­werks abge­segnet, mög­li­cher­weise etwas arg- und sorglos“, sagt der Anwalt, um es noch vor­sichtig zu for­mu­lieren.“

Der Auf­satz des Juristen Cherkeh, der in der aktu­ellen Aus­gabe (Heft 1/2018) der Fach­zeit­schrift SpuRt – Zeit­schrift für Sport und Recht“ ver­öf­fent­licht wurde, dürfte den Betei­ligten bekannt sein. Mit­her­aus­geber sind DFB-Chef­jus­ti­ziar Dr. Jörg Eng­lisch und Dr. Rein­hard Rau­ball, der Prä­si­dent der DFL.