Großbritannien verabschiedet sich aus der EU. Welche Auswirkungen das auf den Fußball hat, und warum junge Talente bald nicht mehr von einem Wechsel in ein englisches Jugendinternat träumen könnten.
Arbeitserlaubnis
Für Spieler, die nicht aus der EU oder dem EWR (neben der Schweiz z.B. Island, Norwegen oder Fußballgroßmacht Liechtenstein) stammen und in eine der englischen Ligen wechseln wollten, galt bisher: Arbeitserlaubnis nur für Nationalspieler.
Und mit einem Gnaden-Länderspiel ist es auch nicht getan. So müssen Spieler, die laut Fifa-Rangliste aus einem der zehn besten Fußball-Länder der Welt stammen, 30 Prozent aller Länderspiele der vergangenen zwei Jahre absolviert haben. Für die Nationen auf den Rängen elf bis 20 gelten 45, für die Plätze 21 bis 30 schon 60 Prozent; ab Fifa-Rangliste 31 einheitlich 75 Prozent.
Wie eine Scheidung
Mit einem EU-Austritt würde diese Regel nach derzeitigem Stand für sämtliche ausländische Spieler gelten. Derzeit wären demnach allein in der Premier League 100 Spieler ohne gültige Arbeitserlaubnis unterwegs. Darunter allein die französischen Nationalspieler Dimitri Payet, Anthony Martial und N’Golo Kanté.
Allerdings ist davon auszugehen, dass der englische Fußballverband diese Regularien im Laufe der kommenden Jahre dementsprechend anpassen wird. Schließlich geschieht der „Brexit“ nicht von heute auf morgen, sondern wird nach Meinung von Experten mindestens zwei Jahre andauern. Oder wie es unlängst der „Economist“ schrieb: „Es ist, als würde nur ein Ehe-Partner die Scheidung einreichen. Ein Prozess, der weder zügig noch harmonisch verläuft.“
Möglich allerdings, dass die FA alte Überlegungen aus der Schublade holt und eine Ausländerbeschränkung einführt. Denkbar ist etwa das ehedem von Sepp Blatter angeregte „Sechs plus fünf“ — sechs englische Spieler und maximal fünf ausländische Spieler gleichzeitig auf dem Feld.
Bosman-Urteil
Das Bosman-Urteil veränderte den Fußball — und gilt nur für die EU. Würde der Brexit ab sofort gelten, würden also innerhalb Englands wieder Ablösesummen anfallen für wechselwillige Spieler. Abgelaufener Vertrag hin oder her. Schwierig würde es werden, sollte ein Spieler aus England nach Ablauf seines Vertrages zu einem Klub innerhalb der EU wechseln wollen. Auf der einen Seite würde die Bosman-Regel schließlich gelten, auf der anderen nicht.
„Arbeiterkämpfer“: Hier geht’s zum Artikel über Jean-Marc Bosman »>
Aber auch hier gilt: Kommt Zeit, kommt Rat. Schwer vorstellbar, dass der englische Verband nicht eine ähnliche Verfahrensform etabliert.