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Seite 2: Arbeitserlaubnis und Bosman-Urteil

Arbeits­er­laubnis
Für Spieler, die nicht aus der EU oder dem EWR (neben der Schweiz z.B. Island, Nor­wegen oder Fuß­ball­groß­macht Liech­ten­stein) stammen und in eine der eng­li­schen Ligen wech­seln wollten, galt bisher: Arbeits­er­laubnis nur für Natio­nal­spieler.

Und mit einem Gnaden-Län­der­spiel ist es auch nicht getan. So müssen Spieler, die laut Fifa-Rang­liste aus einem der zehn besten Fuß­ball-Länder der Welt stammen, 30 Pro­zent aller Län­der­spiele der ver­gan­genen zwei Jahre absol­viert haben. Für die Nationen auf den Rängen elf bis 20 gelten 45, für die Plätze 21 bis 30 schon 60 Pro­zent; ab Fifa-Rang­liste 31 ein­heit­lich 75 Pro­zent.

Wie eine Schei­dung

Mit einem EU-Aus­tritt würde diese Regel nach der­zei­tigem Stand für sämt­liche aus­län­di­sche Spieler gelten. Der­zeit wären dem­nach allein in der Pre­mier League 100 Spieler ohne gül­tige Arbeits­er­laubnis unter­wegs. Dar­unter allein die fran­zö­si­schen Natio­nal­spieler Dimitri Payet, Anthony Mar­tial und N’Golo Kanté.

Aller­dings ist davon aus­zu­gehen, dass der eng­li­sche Fuß­ball­ver­band diese Regu­la­rien im Laufe der kom­menden Jahre dem­entspre­chend anpassen wird. Schließ­lich geschieht der Brexit“ nicht von heute auf morgen, son­dern wird nach Mei­nung von Experten min­des­tens zwei Jahre andauern. Oder wie es unlängst der Eco­no­mist“ schrieb: Es ist, als würde nur ein Ehe-Partner die Schei­dung ein­rei­chen. Ein Pro­zess, der weder zügig noch har­mo­nisch ver­läuft.“

Mög­lich aller­dings, dass die FA alte Über­le­gungen aus der Schub­lade holt und eine Aus­län­der­be­schrän­kung ein­führt. Denkbar ist etwa das ehedem von Sepp Blatter ange­regte Sechs plus fünf“ — sechs eng­li­sche Spieler und maximal fünf aus­län­di­sche Spieler gleich­zeitig auf dem Feld.

Bosman-Urteil
Das Bosman-Urteil ver­än­derte den Fuß­ball — und gilt nur für die EU. Würde der Brexit ab sofort gelten, würden also inner­halb Eng­lands wieder Ablö­se­summen anfallen für wech­sel­wil­lige Spieler. Abge­lau­fener Ver­trag hin oder her. Schwierig würde es werden, sollte ein Spieler aus Eng­land nach Ablauf seines Ver­trages zu einem Klub inner­halb der EU wech­seln wollen. Auf der einen Seite würde die Bosman-Regel schließ­lich gelten, auf der anderen nicht.

Arbei­ter­kämpfer“: Hier geht’s zum Artikel über Jean-Marc Bosman »>

Aber auch hier gilt: Kommt Zeit, kommt Rat. Schwer vor­stellbar, dass der eng­li­sche Ver­band nicht eine ähn­liche Ver­fah­rens­form eta­bliert.