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Seite 2: „Bei Rassismus verstehen wir keinen Spaß“

An dieser Stelle wird es – zumin­dest für Hob­by­ju­risten – inter­es­sant. Denn Lischewski beruft sich auf die Zivil­pro­zess­ord­nung, nach der bei Sport­ge­richten ent­schieden werde. Nur: Davon ist in der Ver­fah­rens­ord­nung des NOFV nichts zu lesen. Und auch ein Hin­weis, dass eine Unter­schrift, noch dazu von einer Pri­vat­person, geleistet werden muss, ist nicht auf­findbar.

Das Post­fach ist pass­wort­ge­schützt und nur auto­ri­sierten Mit­ar­bei­tern des Ver­eins zugäng­lich“, sagt Babels­bergs Prä­si­dent Hor­litz, und: In meinen vier Jahren als Prä­si­dent hat der Verein circa fünf-sechs Mal diesen Weg der Ein­rei­chung bei Sport­ge­richts­ver­fahren genutzt. Nie war das ein Pro­blem.“ Jetzt schon, sagen die Richter. Fest steht: es ist eine rea­li­täts­ge­wor­dene Para­gra­phen­rei­terei. Richter Lischewski sagt: Schauen Sie in die Zivil­pro­zess­ord­nung. Schauen Sie ins BGB.“

Was im BGB steht

Und genau dort, im BGB, direkt bei Para­graf 26 steht: Der Verein muss einen Vor­stand haben. Der Vor­stand ver­tritt den Verein gericht­lich und außer­ge­richt­lich; er hat die Stel­lung eines gesetz­li­chen Ver­tre­ters.“ Und Para­graf 164 ver­deut­licht: Eine Wil­lens­er­klä­rung, die jemand inner­halb der ihm zuste­henden Ver­tre­tungs­macht im Namen des Ver­tre­tenen abgibt, wirkt unmit­telbar für und gegen den Ver­tre­tenen.“ Es ist in diesem Zusam­men­hang schon die Frage erlaubt, warum dann die Gruß­formel Mit blau­weiß­bunten Grüßen, SV Babels­berg 03 e.V. Vor­stand“ diesmal – aus­ge­rechnet diesmal – ein­fach nicht aus­reicht. Oder besser: zurück­ge­wiesen wurde.

Hor­litz redet sich in Rage: Dieses Urteil ist ein Trep­pen­witz der Geschichte.“ Er meint, dass sein Verein für Zivil­cou­rage mit einer Geld­strafe belegt wurde. Und das härter als die Nazis aus dem Cott­buser Block. Denn wäh­rend das NOFV-Ver­bands­ge­richt die Babels­berger Beru­fung ablehnte, wurde über das Cott­buser Urteil neu ver­han­delt. Mit einem erstaun­li­chen Ergebnis: aus 10.000 Euro und einem Geis­ter­spiel machte die über­ge­ord­nete Instanz eine Aus­wärts­fah­rer­sperre beim nächsten Babels­berg-Besuch und 4.000 Euro Strafe – auf Bewäh­rung!

Wie viel sieht das rechte Auge?

Eine Unver­hält­nis­mä­ßig­keit? Richter Lischewski, der abseits des Ver­bandes Anwalt in einer Ber­liner Kanzlei ist, betont: Wir haben es uns in beiden Fällen nicht ein­fach gemacht. Bei Ras­sismus ver­stehen wir keinen Spaß.“

Babels­bergs Anwälte haben nun eine Gegen­dar­stel­lung beim Prä­si­dium ein­ge­reicht, das am 21. Sep­tember dar­über ent­scheiden möchte. Ob das erfolg­reich ist? Immerhin sitzen im Prä­si­dium aus­ge­rechnet auch Lischewski und Ober­holz – die Richter der ersten beiden Ver­fahren.

Der NOFV wird tagen, über­legen und dis­ku­tieren. Viel­leicht findet er eine Mög­lich­keit. Denn ganz bestimmt möchte er sich den fol­genden Vor­wurf von Babels­bergs Prä­si­dent Hor­litz nicht gefallen lassen: Urteile wie diese lassen befürchten, dass der NOFV auf dem rechten Auge blind ist“.