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Unsere Kurve

Unsere Kurve ist ein ver­eins­über­grei­fender Zusam­men­schluss der orga­ni­sierten Fuß­ball­fans in Deutsch­land. Heute hat das Bündnis eine Stel­lung­nahme zur Wie­der­zu­las­sung von Zuschauern im Sta­dion ver­öf­fent­lich. Hier gibt es das State­ment im Wort­laut.

1. Aner­ken­nung der Wider­sprüche zwi­schen Gesund­heits­schutz, Frei­zeit­ver­gnügen und Fan­kultur
Die Wider­sprüche zwi­schen Gesund­heits­schutz, Frei­zeit­ver­gnügen und Fan­kultur lassen sich nicht auf­lösen. Gleich­wohl müssen sie in öffent­li­chen und internen Debatten berück­sich­tigt werden. Maß­nahmen des Gesund­heits­schutzes stehen seit einiger Zeit über per­sön­li­chen Inter­essen. So sehr wir es uns wünschten: Der Besuch eines Fuß­ball­spiels ist (noch) kein Grund­recht, wes­halb es legitim ist, diesen für einen bestimmten Zeit­raum aus Gründen des Gesund­heits­schutzes ein­zu­schränken. Ande­rer­seits erleben wir aktuell viel­fäl­tige Öff­nungen (auch im Frei­zeit­be­reich), die auch des­halb mög­lich sind, weil neue Regeln im Umgang mit­ein­ander eta­bliert sind. Des­halb muss auch der Fuß­ball die Mög­lich­keit haben, sich wieder für Publikum zu öffnen. Jedoch ist bereits jetzt offen­sicht­lich, dass Regeln wie Abstand­halten und poten­zi­elle Gesangs­ver­bote nicht mit dem freien Aus­leben von Fan­kultur ver­einbar sind. Der Besuch von Fuß­ball­spielen, wie wir ihn bisher kannten, wird daher in abseh­barer Zeit nicht mög­lich sein.

2. Gemein­same Leit­planken für die 1. bis 3. Liga
Der Leit­faden von DFL und DFB ent­hält keine ver­eins­über­grei­fenden Rege­lungen. Um einen Fli­cken­tep­pich an ver­schie­denen Vor­ge­hens­weisen zu ver­meiden, for­dern wir die Ver­eine auf, in der Mit­glie­der­ver­samm­lung der DFL und im Liga­aus­schuss der 3. Liga gemein­same Leit­planken zu ent­wi­ckeln. Es darf hierbei zu keiner Ungleich­be­hand­lung von Fans kommen, wes­halb wir uns für die Zulas­sung von Gäs­te­fans aus­spre­chen. Ver­eine und Ver­bände müssen sicher­stellen, dass keine Wei­ter­gabe von erfassten Daten an die Sicher­heits­be­hörden erfolgt. Dies kann dann gewähr­leistet werden, wenn die Daten­schutz­be­auf­tragten pro­aktiv in alle Pro­zesse ein­ge­bunden sind und vor­über­ge­hend Gesund­heits­be­auf­tragte ein­ge­führt werden, die struk­tu­rell und per­so­nell von Sicher­heits­be­auf­tragten getrennt bleiben. Neue Tech­no­lo­gien der Über­wa­chung dürfen nicht durch die Hin­tertür des Gesund­heits­schutzes ein­ge­führt werden. So viel Regle­men­tie­rung wie nötig, so wenig wie mög­lich, muss als Motto hand­lungs­lei­tend sein.

Der Erfolg von Hygie­ne­kon­zepten hängt maß­geb­lich von der Akzep­tanz der Besucher*innen ab“

3. Gerechte Ver­tei­lung von Ein­tritts­karten
Die Ver­eine müssen eine gerechte Ver­tei­lung von Ein­tritts­karten sicher­stellen. Zah­lungs­kräf­tige Fans dürfen hin­sicht­lich der Rück­kehr ins Sta­dion keinen Vor­teil gegen­über weniger zah­lungs­kräf­tigen Fans haben. Alle Fans müssen gleich­be­rech­tigt und unab­hängig von ihrer Finanz­kraft Berück­sich­ti­gung finden. Benach­tei­ligte Gruppen sind beson­ders zu beachten. Die Teil­nahme an etwa­igen Los­ver­fahren darf nicht an einen Ver­zicht auf Erstat­tungs­an­sprüche oder Ähn­li­ches gekop­pelt sein. Da sich die Sta­di­on­ka­pa­zi­täten je nach Standort stark unter­scheiden, sind lokal Formen der gerechten Ver­tei­lung zu finden. Dies ist nur mit Ein­bezug von Fans und Fan­ver­tre­tungen mög­lich.

4. Betei­li­gung von Fans und Fan­ver­tre­tungen
Fans und Fan­ver­tre­tungen müssen zwin­gend bei allen Pro­zessen um die Wie­der­zu­las­sung von Publikum ein­ge­bunden sein. Sie können wich­tiges Wissen zur Umsetz­bar­keit von Hygie­ne­kon­zepten in Tri­bünen-Berei­chen bei­tragen. Die Betei­li­gung von Fans wird einen Mehr­wert bei der Ent­wick­lung, Erpro­bung und Umset­zung lokaler Kon­zepte dar­stellen. Der Erfolg von Hygie­ne­kon­zepten hängt maß­geb­lich von der Akzep­tanz der Besucher*innen ab. Den­noch liegt es letzt­lich in der Ent­schei­dung ein­zelner Fans und Fan­grup­pie­rungen, ob sie sich auf diese Form des Sta­di­on­be­suchs ein­lassen können, wollen und werden.

5. Ver­bind­liche Rück­nahme der corona-bedingten Sicher­heits­maß­nahmen nach der Pan­demie
Alle poten­zi­ellen Ände­rungen der Sta­di­on­ord­nungen und ATGB sowie wei­tere Maß­nahmen des Gesund­heits­schutzes auf­grund der Corona-Situa­tion sind nach Ablauf der behörd­li­chen Auf­lagen durch Ver­bände und Ver­eine ver­pflich­tend zurück­zu­nehmen. Wir for­dern die Ver­eine zu dies­be­züg­li­chen ver­bind­li­chen Beschlüssen auf. Bei allen Maß­nahmen ist zwin­gend die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit zu berück­sich­tigen, ins­be­son­dere bezüg­lich der Wah­rung von Per­sön­lich­keits- und Bür­ger­rechten.