Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und trotzdem wurde das deutsche Grundgesetz am Samstag in Wolfsburg gleich mehrfach mit Füßen getreten. Eine Galerie gegen den Unrechtsstaat Deutschland.
Artikel 1
(1): Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Am Freitag sprach Bayern-Präsident Rummenigge dieses grundsätzlichste aller grundsätzlichen Gesetze noch selber an, nur einen Tag später setzten ihn die Veranstalter in Wolfsburg direkt neben den als gefährlich geltenden und bereits zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten Ulrich H. aus U. Über 90 Minuten verharrte Rummenigge daraufhin, offensichtlich starr vor Angst, regungs- und emotionslos auf seinem Platz. Liebe Wolfsburger: Geht’s eigentlich noch?
Artikel 2
(1): Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Entgegen dem quasi ganz vorne im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit wurde Arjen Robbens Persönlichkeit in Wolfsburg nicht geschützt. Im Gegenteil: Der Holländer mit seiner ihm so eigenen, ganz besonderen Art wurde am Ende sogar bestraft. Diese Form von staatlichen Repressalien darf man sich in München nicht mehr länger gefallen lassen.
Artikel 2
(2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Gleichzeitig verstieß Guido Winkmann bei der Bewertung des Zweikampfes zwischen Arnold und Robben auch noch gegen Artikel 2, Absatz 2. Denn was soll das für ein Leben sein, in dem selbst formvollendete Schutzschwalben mit einer gelben Karte geahndet werden?
Artikel 12
(2): Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.
Immer wieder versuchte Robert Lewandowski, der seit mehr als zwei Jahren gegen seinen Willen für den FC Bayern München als Stürmer auflaufen muss, am Samstag durch laute Verzweiflungsschreie und eindeutige Gesten auf seine verfassungswidrige Lage aufmerksam zu machen. Bisher bleibt die öffentliche Empörung aus. Eine Schande.
Artikel 11
(1): Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Von wegen. Auch am Samstag wurden alle Bayernspieler von Schiedsrichter Winkmann dazu genötigt, sich in viel zu enge Polyester-Shirts zu zwängen. Besonders perfide: Dieser Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz ist sogar fest in den Statuten der DFL verankert. Armes Deutschland.
Artikel 115b
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
Kurz vor dem 1:2‑Anschlusstreffer der Wolfsburger verkündete die bayrische Hintermannschaft um Mats Hummels den Verteidigungsfall. Doch wo war Frau Merkel, als das Volk sie rief? Unrechtsstaat Deutschland!
Artikel 16
(2): Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.
Direkt nach dem Spiel in Wolfsburg kursierten erste Gerüchte, dass schon am Montag die komplette Mannschaft nach Athen ausgeflogen werden würde. Wo sie dem AEK in ihrer derzeitigen Verfassung höchstwahrscheinlich hilflos ausgeliefert sein wird. Es ist nur noch krank.
Artikel 3
(1): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Ein Artikel, der allein als solcher einen Frontalangriff auf die bayrischen Ausnahmefußballer und ihre qua Geburt verdiente Ausnahmestellung in Deutschland darstellt. In dieser Form nicht mehr lange hinnehmbar.
Artikel 22
(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin.
Auch Artikel 22 ist ein Affront an sich. Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist natürlich die Säbener Straße.
Artikel 12
(1): Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Hat zwar nichts mit den Bayern zu tun, aber Bruno Labbadia ist natürlich NICHT freiwillig Trainer des VfL Wolfsburg.