Heute hat das Bundesarbeitsgericht im Rechtsstreit zwischen Heinz Müller und seinem Ex-Klub Mainz 05 zu Ungunsten des Ex-Bundesligakeepers entschieden. Ein für Vereine in ganz Deutschland überlebenswichtiges Urteil.
Christoph Kurzböck ist Rechtsanwalt und Experte für Arbeitsrecht. Mit dem Fall von Heinz Müller hat er sich intensiv beschäftigt.
Christoph Kurzböck, wie lautet das Urteil im Fall Heinz Müller gegen Mainz 05?
Vor wenigen Augenblicken hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt dem Antrag von Heinz Müller auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht stattgegeben. Der befristete Arbeitsvertrag, den er 2012 mit Mainz 05 ausgehandelt hatte, ist also rechtsgültig befristet.
Was wollte Heinz Müller erreichen?
In seinem Fall ging es darum, dass er die Gültigkeit der Befristung seines Arbeitsvertrages angezweifelt hatte. Herr Müller hat in Frage gestellt, dass ein Sachgrund für die Befristung des Vertrages vorgelegen hat. Dann bestünde ein zeitlich unbefristetes Arbeitsverhältnis. Grob gesagt ging es also um den Arbeitsschutz eines Fußballprofis. Dürfen diese – im Gegensatz zu den meisten Arbeitnehmern in Deutschland – regelmäßig mit befristeten Verträgen beschäftigt werden? Oder eben nicht? Schlussendlich stand also zur Debatte, ob Vereine künftig dazu gezwungen sein könnten, ihre Profis mit unbefristeten Arbeitsverträgen auszustatten.
Wie hat das BAG das Urteil begründet?
Mit der „Eigenart der Arbeitsleistung“ eines Fußballspielers. Ähnlich wie bei Schauspielern gibt es im Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Paragraphen, der es ermöglicht, den Arbeitsschutz zu lockern. Wenn nämlich begründet werden kann, dass es sich um eine Arbeit handelt, die nicht mit „normalen“ Tätigkeiten zu vergleichen ist. Konkret wurde im Fall von Heinz Müller mit einer „Verschleißerscheinung“ argumentiert. Dass Profis also nur für einen begrenzten Zeitraum in der Lage sind, auch wirklich Spitzenleistung zu vollbringen.
Können Sie dieses Urteil nachvollziehen?
Im konkreten Einzelfall von Heinz Müller ist es stringent. Als er 2012 einen neuen Zweijahresvertrag in Mainz unterschrieb, war er bereits über 30 Jahre alt. Bei jüngeren Spielern sieht die Sache allerdings anders aus. Daher wäre es an der Zeit, dass der Gesetzgeber endlich klare Regeln und arbeitsrechtliche Grundlagen für den Spitzensport schafft.
Viele Vereinsverantwortliche atmen nach dem Urteil vermutlich erleichtert auf. Wovor hatten diese im Vorfeld solche Angst gehabt?
Sie hatten Angst, dass das Profisystem – zumindest so wie wir es kennen – komplett kippen würde. Denn hätte Heinz Müller Recht bekommen, würden Vereine jetzt vor zwei enormen Probleme stehen. Zum einen hätten sie Spielern in Zukunft nur zeitlich begrenzt einen befristeten Vertrag anbieten können. Hätten sie Spieler danach halten wollen, wären diese danach zwangsweise mit „Rentenverträgen“ ausgestattet worden. Dadurch wären die Vereine ältere Spieler nur noch schwer losgeworden. Zum anderen hätten Spieler, wie fast alle anderen Arbeitnehmer das ja dürfen, plötzlich ordentlich kündigen können. Mit einer Frist von wenigen Monaten hätten sie also wechseln können, ohne dass der abgebende Verein eine Ablösesumme eingenommen hätte. Wodurch Klubs auf lange Sicht viel weniger Geld bekommen und sich die Machtverhältnisse im Fußball eklatant zu Gunsten der Spieler verschoben hätten.