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Chris­toph Kurz­böck ist Rechts­an­walt und Experte für Arbeits­recht. Mit dem Fall von Heinz Müller hat er sich intensiv beschäf­tigt.

Chris­toph Kurz­böck, wie lautet das Urteil im Fall Heinz Müller gegen Mainz 05?
Vor wenigen Augen­bli­cken hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) in Erfurt dem Antrag von Heinz Müller auf Fort­set­zung des Arbeits­ver­hält­nisses nicht statt­ge­geben. Der befris­tete Arbeits­ver­trag, den er 2012 mit Mainz 05 aus­ge­han­delt hatte, ist also rechts­gültig befristet.

Was wollte Heinz Müller errei­chen?
In seinem Fall ging es darum, dass er die Gül­tig­keit der Befris­tung seines Arbeits­ver­trages ange­zwei­felt hatte. Herr Müller hat in Frage gestellt, dass ein Sach­grund für die Befris­tung des Ver­trages vor­ge­legen hat. Dann bestünde ein zeit­lich unbe­fris­tetes Arbeits­ver­hältnis. Grob gesagt ging es also um den Arbeits­schutz eines Fuß­ball­profis. Dürfen diese – im Gegen­satz zu den meisten Arbeit­neh­mern in Deutsch­land – regel­mäßig mit befris­teten Ver­trägen beschäf­tigt werden? Oder eben nicht? Schluss­end­lich stand also zur Debatte, ob Ver­eine künftig dazu gezwungen sein könnten, ihre Profis mit unbe­fris­teten Arbeits­ver­trägen aus­zu­statten. 

Wie hat das BAG das Urteil begründet?
Mit der Eigenart der Arbeits­leis­tung“ eines Fuß­ball­spie­lers. Ähn­lich wie bei Schau­spie­lern gibt es im Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz einen Para­gra­phen, der es ermög­licht, den Arbeits­schutz zu lockern. Wenn näm­lich begründet werden kann, dass es sich um eine Arbeit han­delt, die nicht mit nor­malen“ Tätig­keiten zu ver­glei­chen ist. Kon­kret wurde im Fall von Heinz Müller mit einer Ver­schleiß­erschei­nung“ argu­men­tiert. Dass Profis also nur für einen begrenzten Zeit­raum in der Lage sind, auch wirk­lich Spit­zen­leis­tung zu voll­bringen. 

Können Sie dieses Urteil nach­voll­ziehen?
Im kon­kreten Ein­zel­fall von Heinz Müller ist es strin­gent. Als er 2012 einen neuen Zwei­jah­res­ver­trag in Mainz unter­schrieb, war er bereits über 30 Jahre alt. Bei jün­geren Spie­lern sieht die Sache aller­dings anders aus. Daher wäre es an der Zeit, dass der Gesetz­geber end­lich klare Regeln und arbeits­recht­liche Grund­lagen für den Spit­zen­sport schafft.

Viele Ver­eins­ver­ant­wort­liche atmen nach dem Urteil ver­mut­lich erleich­tert auf. Wovor hatten diese im Vor­feld solche Angst gehabt?
Sie hatten Angst, dass das Pro­fi­system – zumin­dest so wie wir es kennen – kom­plett kippen würde. Denn hätte Heinz Müller Recht bekommen, würden Ver­eine jetzt vor zwei enormen Pro­bleme stehen. Zum einen hätten sie Spie­lern in Zukunft nur zeit­lich begrenzt einen befris­teten Ver­trag anbieten können. Hätten sie Spieler danach halten wollen, wären diese danach zwangs­weise mit Ren­ten­ver­trägen“ aus­ge­stattet worden. Dadurch wären die Ver­eine ältere Spieler nur noch schwer los­ge­worden. Zum anderen hätten Spieler, wie fast alle anderen Arbeit­nehmer das ja dürfen, plötz­lich ordent­lich kün­digen können. Mit einer Frist von wenigen Monaten hätten sie also wech­seln können, ohne dass der abge­bende Verein eine Ablö­se­summe ein­ge­nommen hätte. Wodurch Klubs auf lange Sicht viel weniger Geld bekommen und sich die Macht­ver­hält­nisse im Fuß­ball ekla­tant zu Gunsten der Spieler ver­schoben hätten.