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Was ist die 50+1 Regel?
Die soge­nannte 50+1 Regel ist in der Sat­zung der Deut­schen Fuß­ball Liga (DFL) ver­an­kert. In „§8 Erwerb und Ende der Mit­glied­schaft“ legt die DFL fest, unter wel­chen Vor­aus­set­zungen eine Lizenz für die Lizenz­ligen erworben werden kann.

Mitt­ler­weile haben die meisten Ver­eine der ersten und zweiten Liga ihre Pro­fi­mann­schaft in eine Kapi­tal­ge­sell­schaft aus­ge­glie­dert. Für eine Aus­glie­de­rung werden ver­schie­dene Gründe ange­führt. So kann die Kapi­tal­ge­sell­schaft durch die Ver­äu­ße­rung von Anteilen am Kapi­tal­markt relativ ein­fach Geld beschaffen. Auch wäre bei einer Insol­venz der Lizenz­spie­ler­ab­tei­lung der Verein (mit der Rechts­form eines Ein­ge­tra­genen Ver­eins“) nicht betroffen und könnte bei­spiels­weise den Brei­ten­sport fort­führen.

Es gibt aber auch noch Ver­eine in der 1. Bun­des­liga, die ihre Pro­fi­ab­tei­lung nicht aus­ge­glie­dert haben und wei­terhin als ein­ge­tra­gener Verein auf­laufen: Darm­stadt, Frei­burg, Mainz und Schalke.

Die 50+1 Regel soll ver­hin­dern, dass Inves­toren die Stim­men­mehr­heit an der Kapi­tal­ge­sell­schaft (also der Pro­fi­ab­tei­lung) über­nehmen können. Sie besagt, dass der Verein über 50 % der Stim­men­an­teile zuzüg­lich min­des­tens eines wei­terenStim­men­an­teils in der Ver­samm­lung der Anteils­eigner“ ver­fügen muss. Damit stellt sie sicher, dass die Mit­glieder des Ver­eins, dessen Mit­glie­der­ver­samm­lung gemäß Ver­eins­recht das höchste Organ ist, auch wei­terhin (maß­geb­lich) Mit­be­stimmen können.


Wie wird 50+1 bei Han­nover 96 umge­setzt?
Es ist nicht leicht, das orga­ni­sa­to­ri­sche Dickicht bei Han­nover 96 zu durch­schauen. Da ist zunächst der Han­no­ver­sche Sport­verein von 1896 e.V.“, also der tat­säch­liche Verein. Zu ihm gehörten vor vielen Jahren auch die Pro­fi­fuß­baller und noch heute wird Brei­ten­sport betrieben. Die Fuß­ball­profis und das Nach­wuchs­leis­tungs­zen­trum sind seit 1999 in die Han­nover 96 GmbH & Co. KGaA“ aus­ge­glie­dert.

Ver­bin­dung zwi­schen Verein und Profis ist die Han­nover 96 Manage­ment GmbH“, die zu 100 Pro­zent dem Verein gehört. Sie stellt die Geschäfts­füh­rung für die Pro­fi­ab­tei­lung und soll damit den Ein­fluss des Ver­eins durch 50+1 sicher­stellen. Doch ist der Ein­fluss des Ver­eins und seiner Mit­glieder damit tat­säch­lich gegeben? Nur bedingt, denn die Mit­glie­der­ver­samm­lung (und damit der Verein) wählt den Geschäfts­führer nicht – wie man erwarten könnte – direkt.

Statt­dessen wählt die Mit­glie­der­ver­samm­lung einen fünf­köp­figen Auf­sichtsrat. Erst dieser Auf­sichtsrat bestimmt dann – unab­hängig von der Mei­nung der Mit­glieder – zwei Auf­sichts­räte, die gemeinsam mit zwei Auf­sichts­räten der Pro­fi­ab­tei­lung die Geschäfts­füh­rung der Pro­fi­ab­tei­lung bestimmen. Die zwei Auf­sichts­räte sei­tens der Pro­fi­ab­tei­lung sind aller­dings los­ge­löst von den Auf­sichts­räten des Ver­eins. Sie werden näm­lich von der Han­nover 96 Sales & Ser­vice GmbH & Co. KG“ (S&S) bestimmt. Die S&S ist der Investor der Pro­fi­ab­tei­lung. Ihr gehören 100% der Kapi­tal­an­teile. Ihr Haupt­an­teils­eigner mit über 50% ist Martin Kind – King of Han­nover 96.

Das Kon­strukt zeigt, wie gering der Ein­fluss der Mit­glieder auf die Wahl der Geschäfts­füh­rung der Pro­fi­ab­tei­lung damit tat­säch­lich ist. Den beiden Auf­sichts­räten aus der Mit­glie­der­ver­samm­lung stehen die zwei Auf­sichts­räte aus Martin Kinds S&S gegen­über, die ihm nicht gerade kri­tisch gegen­über­stehen dürften. Zu wessen Gunsten die Wahl bei einem mög­li­chen Unent­schieden wohl aus­fallen dürfte, sollte klar sein.

Geschäfts­führer sind übri­gens Björn Bremer und eben Martin Kind, jener Haupt­an­teils­eigner, dessen Gesell­schaft 100% des Kapi­tals der Profis besitzt, laut 50+1 jedoch nicht über die Mehr­heit der Stimmen ver­fügen darf. Doch welche Inter­essen ver­tritt Kind als Geschäfts­führer? Sicher nicht die der der zahl­rei­chen Mit­glieder, sofern diese sich negativ auf seine Kapi­tal­an­teile bei der S&S aus­wirken könnten.